Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antrag
„Im Rahmen der
Erarbeitung des Integrierten Mobilitätskonzepts für den Rhein-Kreis Neuss soll
im Szenario Nahmobilität ein Radverkehrskonzept erarbeitet werden“
kann zur Zeit nicht in dieser Form entsprochen werden.
Das Integrierte Mobilitätskonzept findet auf
strategisch/konzeptioneller Planungsebene über den Gesamtbereich der
Mobilitätsbedürfnisse statt. Es dient nicht der Erarbeitung
verkehrsmittelspezifischer Netzkonzeptionen. Dies gilt
verkehrsmittelübergreifend - also sowohl für den Radverkehr, wie auch den ÖPNV
oder den motorisierten Individualverkehr.
Ein reines Radverkehrskonzept ist etwas anderes.
Ohne den Ergebnissen des Mobilitätskonzeptes vorgreifen zu
wollen ist die beantragte Erarbeitung einer Radverkehrskonzeption eher als
mögliche Handlungs-/Maßnahmen-empfehlung aus dem Prozess des
Mobilitätskonzeptes zu sehen. Es spricht sehr viel dafür, dass ein solcher
Empfehlungsvorschlag zur gezielten Stärkung des Radverkehrs durch
Hierarchisierung, Ausbau und Verknüpfung der Radverkehrsanlagen im Kreisgebiet
Eingang in das Integrierte Mobilitätskonzept finden wird. Dabei wären auch die
Konzepte, z. B. der Städte und der Gemeinde und der Tagebaufolgelandschaft zu
integrieren.
Der jetzt vorliegende Antrag sollte daher zunächst
zurückgestellt werden.
Für die Erarbeitung einer kreisweiten Radverkehrskonzeption
wären dann entsprechende Finanzmittel für die Beauftragung eines qualifizierten
Planungsbüros erforderlich.