Betreff
„Förderlotsen“ für die Sportvereine
Vorlage
52/4012/XVII/2024
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und Kreisausschuss,

  1. die Projektmaßnahme Förderlotse/Fördermittelmanager einzurichten.
  2. im Haushaltsjahr 2024 eine Summe von 15.000 € für die Finanzierung des Projektes einzustellen.

Sachverhalt:

Die Sportverwaltung wurde zusammen mit dem Sportbund in der letzten Sitzung beauftragt, ein Konzept für die Implementierung eines Förderlotsen für die Sportvereine zu entwickeln.

Das Ergebnis dieser gemeinsamen Überlegungen lautet wie folgt:

  1. Option
    Dem Sportbund wird vom Kreis ein Budget zur Verfügung gestellt, mit dem externe Berater/innen des LSB den Vereinen vermittelt werden.
    Eine entsprechende Recherche hat jedoch ergeben, dass es (noch) keine Fachleute beim LSB gibt, der Bedarf wurde aber erkannt.
    Die Kommunal Agentur NRW  berät nur Kommunen über aktuelle Förderprogramme.
    Das Zentrum für Innovationsberatung und Technologietransfer  beschafft Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen.
    Die Deutsche Fördermittelberatung  berät ebenfalls nur Unternehmen.
    Beim Bundeswirtschaftsministerium gibt es eine Förderdatenbank, die aber „nur“ eine Übersicht über bestehende Förderprogramme bietet, keine Beratungsmöglichkeiten.
  2. Option
    Einrichtung eines zweijährigen Projektes beim Sportbund (mit der Option dies dauerhaft einzurichten).
    Schaffung einer Stelle Förderlotse/Fördermittelmanager; dieser ist für die Beratung und wenn gewünscht Antragsstellung verantwortlich, ggfls. besteht sogar die Option, Vereinsmanager in Sachen Fördermittelbeschaffung zu schulen.
    Die Finanzierung der Stelle soll über einen Kreiszuschuss und ggfls. über ein Beratungshonorar der Vereine sichergestellt werden. Die Kosten für eine solche qualifizierte Stelle dürften sich aus ca. 60.000 € pro Jahr (ohne Beratungshonorar) belaufen.
    Auf Grund diverser Personalwechsel beim Sportbund ist eine Einstellung voraussichtlich erst ab 01.10.2024 möglich. Der Finanzierungsbedarf in 2024 liegt daher „nur“ bei 15.000 €.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

15.000,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. 0,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 300.000,-- €