Sachverhalt:
Auf die Anfrage vom 13.02.2024 nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
Innerorts
sind die Kommunen für das Räumen und Streuen der Radwege an den Kreisstraßen
zuständig. Außerorts ist der Kreis zuständig.
2.
Es
gibt zwei Prioritätsstufen für die Radwege außerorts im Kreisgebiet. Die
außerorts gelegenen Radwege, die (in Abstimmung mit den Kommunen) als Schulwege
eingestuft sind, werden in der Priorität 1 geräumt und gestreut. Die restlichen
Radwege sind in der Priorität 2 und werden im Anschluss geräumt und gestreut. Für
den Winterdienst auf Radwegen werden kleine Räumfahrzeuge eingesetzt.
3.
Mit
dem Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss ist die AWL Neuss seit 2019 beauftragt.
Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt seit 2019 reibungslos und
vertragskonform.
4.
Siehe
Punkt 2
5.
Für
die Räumung der Radwege an den Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Kreis Neuss ist
der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.
6.
Durch
die gesetzlich klar geregelten Zuständigkeiten ist eine Absprache bzw.
Koordination nicht zwingend erforderlich.