Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 13.02.2024 zum Thema Winterdienst auf Radwegen an Kreisstraßen
Vorlage
66/4028/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Auf die Anfrage vom 13.02.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.    Innerorts sind die Kommunen für das Räumen und Streuen der Radwege an den Kreisstraßen zuständig. Außerorts ist der Kreis zuständig.

 

2.    Es gibt zwei Prioritätsstufen für die Radwege außerorts im Kreisgebiet. Die außerorts gelegenen Radwege, die (in Abstimmung mit den Kommunen) als Schulwege eingestuft sind, werden in der Priorität 1 geräumt und gestreut. Die restlichen Radwege sind in der Priorität 2 und werden im Anschluss geräumt und gestreut. Für den Winterdienst auf Radwegen werden kleine Räumfahrzeuge eingesetzt.

 

3.    Mit dem Winterdienst im Rhein-Kreis Neuss ist die AWL Neuss seit 2019 beauftragt. Die Ausführung des Winterdienstes erfolgt seit 2019 reibungslos und vertragskonform.

 

4.    Siehe Punkt 2

 

5.    Für die Räumung der Radwege an den Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Kreis Neuss ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.

 

6.    Durch die gesetzlich klar geregelten Zuständigkeiten ist eine Absprache bzw. Koordination nicht zwingend erforderlich.