Betreff
Kreishaushalt 2024: Beratung über den Entwurf
Vorlage
20/4059/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 13.12.2023 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.

 

Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen – hier vom 18.12.2023 bis 03.01.2024 – Einwendungen erheben.

Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Der Veränderungsnachweis zum Haushaltsentwurf 2024 vom 16.02.2024 wurde den Kreistagsfraktionen und –abgeordneten sowie den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Finanzausschusses bereits für ihre Beratungen zugeleitet und ist zur Information nochmals als Anhang beigefügt.

Durch die beabsichtigten Ansatzänderungen für das Haushaltsjahr 2024 sinkt der Kreisumlagehebesatz um 0,30 v.H. auf 32,2 v.H. (statt 32,50 v.H.).

 

Die einzelnen Anträge der Fraktionen werden kurzfristig nachgereicht.