Sachverhalt:
Der Entwurf
des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2024 wurde am
13.12.2023 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die
Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.
Nach § 54
KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer
des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme
verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und
Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen – hier vom
18.12.2023 bis 03.01.2024 – Einwendungen erheben.
Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.
Der
Veränderungsnachweis zum Haushaltsentwurf 2024 vom 16.02.2024 wurde den
Kreistagsfraktionen und –abgeordneten sowie den Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Finanzausschusses bereits für ihre Beratungen
zugeleitet und ist zur Information nochmals als Anhang beigefügt.
Durch die
beabsichtigten Ansatzänderungen für das Haushaltsjahr 2024 sinkt der Kreisumlagehebesatz
um 0,30 v.H. auf 32,2 v.H. (statt 32,50 v.H.).
Die einzelnen Anträge der Fraktionen werden kurzfristig nachgereicht.