Betreff
Kreishaushalt 2024: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
20/4060/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

1.    Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 20.10.2023 eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

2.   Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 besteht für die Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.

 

3.   Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit

Schreiben vom 23.02.2024 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2024

Stellung genommen.

Dieses Schreiben ist dieser Einladung zur Finanzausschusssitzung als Anhang beigefügt.

 

4.   Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt gemäß § 9 KrO NRW unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.