Sachverhalt:
Gemäß
§ 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den
kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor
Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
1.
Das
Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 20.10.2023
eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur
Kenntnis zu geben.
2.
Gemäß §
55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher
Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 besteht für die Gemeinden
Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.
3.
Die
Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit
Schreiben vom 23.02.2024 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr
2024
Stellung genommen.
Dieses Schreiben ist dieser Einladung zur Finanzausschusssitzung als
Anhang beigefügt.
4.
Die
Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der
Hebesätze erfolgt gemäß § 9 KrO NRW unter Berücksichtigung der Finanzlage der
Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.