Betreff
Sachstand zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand- §2b Umsatzsteuergesetz
Vorlage
20/4064/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand § 2b UStG n. F. zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die durch den Deutschen Bundestag bereits 2015 beschlossene Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz neue Fassung, UStG n. F.) regelt in Abweichung zum bisherigen § 2 Abs. 3 UStG die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu. Der Grundsatz, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in den Fällen umsatzsteuerpflichtig sind, in denen sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) tätig sind, wurde von der Regelung abgelöst, dass von einer allgemeinen Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgegangen wird (vgl. § 2b Abs. 1 UStG n. F.).

Einhergehend mit der Änderung der Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts wird die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) für notwendig erachtet.

Zum Sachstand der Umsetzung der Neuregelung wurde in den Sitzungen des Finanzausschusses, zuletzt am 14.03.2023, berichtet.

Die Frist für die mit erheblichem Aufwand verbundene Umstellung wurde final durch das am 16.12.2022 beschlossene Jahressteuergesetz 2022 festgelegt, die Anwendung des § 2 b UStG

n. F. ist ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Die bereits am 19.10.2016 gegenüber dem Finanzamt vorgenommene Optionserklärung des Rhein-Kreises Neuss gilt fort, solange der Kreis den Umstieg nicht realisiert und die Erklärung aktiv widerruft.

Vor diesem Hintergrund wird zum Sachstand zu § 2 b UStG n. F. und der Einführung eines TCMS beim Rhein-Kreis Neuss wie folgt berichtet:

-       Die Option zur Verlängerung der Frist für den Umstieg auf das neue Umsatzsteuerrecht wird durch den Rhein-Kreis Neuss realisiert. Der Umstieg erfolgt zum 01.01.2025.

-       Die Schulung der steuerlichen Ansprechpartner in den Fachämtern erfolgt weiterhin in zentral organisierten Angeboten, die von den Fachämtern sehr gut angenommen werden. In 2024 soll ergänzend eine Schulung speziell für die SAP- Umsetzung erfolgen.

-       Es ist inzwischen ein etablierter Prozess, dass die Fachbereiche sich im Rahmen von Vertragsabschlüssen in umsatzsteuerlicher Hinsicht mit der Kämmerei abstimmen.

-       Die Anpassung der Finanzsoftware SAP auf die neue steuerliche Situation ist mit Unterstützung der ITK- Rheinland angelaufen, hier liegen zwischenzeitlich Erfahrungen bei der Umsetzung des §2b UStG n. F. vor. Die Umstellung des Buchungsgeschäftes in den bereits jetzt umsatzsteuerpflichtigen Bereichen, in denen der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen eines BgA tätig wird (z. B. Verkauf von Feinstaubplaketten, Durchführung von umsatzsteuerpflichtigen Vermessungen etc.) soll zeitnah erfolgen. Die hier gemachten Erfahrungen fließen in die Umstellung aller anderen Bereiche mit ein.

-       Im Rahmen des Vertragsmanagements als Bestandteil des TCMS werden kontinuierlich Verträge erfasst und überprüft, ggf. mit externer Unterstützung. Zudem wird weiterhin der Umstieg auf ein neues Dokumentenmanagementsystem vorbereitet.