Betreff
Antrag der CDU, FDP, UWG und Zentrum vom 20.02.2024 zum Thema "Klare Regelung und Aufklärung über die Nutzung von Feld-Wirtschaftswegen"
Vorlage
66/4092/XVII/2024
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag aufgrund fehlender Zuständigkeit des Kreises abzulehnen und die Vorschläge direkt bei den zuständigen Kommunen, bzw. der Kreisbauernschaft zu initiieren.

 


Sachverhalt:

 

Nach interner Prüfung der Verwaltung wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:

 

a)    Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern der kreisangehörigen Kommunen.

 

b)    Exekutives Organ für die Überwachung des fließenden Verkehrs auf Wirtschaftswegen ist die Kreispolizeibehörde, bzw. für die Einhaltung weiterer Gesetze und (lokaler) Verordnungen die zuständigen kommunalen Ordnungsämter.

 

c)    siehe Punkt b)

 

d)    Die Zuständigkeit liegt i.d.R. bei den Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Kommunen.

 

e)    Ein Ansprechpartner ist u.a. die Kreisbauernschaft.

 

 

Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Vorschläge direkt bei den Kommunen zu initiieren.

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

 (X) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.