Beschlussempfehlung:
1.1 Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungs-
ausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 632.326.282,95 € fest.
1.2
Der Jahresüberschuss in Höhe 6.103.641,92 € wird
gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
1.3
Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für
das Haushaltsjahr 2021 gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
uneingeschränkt Entlastung.
Sachverhalt:
Gem. § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
In der Sitzung des Kreistages am 27.09.2023 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eingebracht. Der Kreistag hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die von der
Rechnungsprüfung des Kreises durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem Prüfungsbericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung enthält. Der „Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2021 des Rhein-Kreises Neuss“ ist allen
Kreistagsabgeordneten mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zur
Verfügung gestellt worden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht unter Einbezug des Prüfberichtes der
Rechnungsprüfung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich nach
Beratung als Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes
den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung zu eigen gemacht und in seiner
Stellungnahme gegenüber dem Kreistag sein Prüfungsergebnis schriftlich
zusammengefasst, einschließlich der Erklärung, dass er den vom Landrat
aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Der
geprüfte Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.103.641,92
€ aus. Das Jahresergebnis ist
separat und von der Höhe her nachvollziehbar in der Bilanz zum 31.12.2021 auf
der Passivseite unter der Bilanzposition 1.4 im Eigenkapital des Rhein-Kreises
Neuss ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, den im geprüften Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Überschuss von 6.103.641,92 € gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der vom
Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2021 ist der Bezirksregierung Düsseldorf
als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist
öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses 2022 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Entsprechend der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen: