Betreff
Schuleinzugsbereiche für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Vorlage
40/4117/XVII/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, die Satzung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der vorliegenden Form (Anlage 2) zu beschließen.


Sachverhalt:

 

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung an den Standorten Grevenbroich (Mosaik-Schule), Kaarst (Sebastianus-Schule) und Neuss (Schule am Nordpark).

 

An allen drei Schulen ist die Aufnahmekapazität erreicht. Im Schul- und Bildungsausschuss am 23.01.2024 wurde über die Entwicklung der Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung, deren steigenden Schülerzahlen und dem dadurch resultierenden Raumbedarf zur Unterbringung aller Schülerinnen und Schüler berichtet (40/3877/XVII/2024). Außerdem wurde über die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Gewinnung von Klassenräumen informiert.

 

Neben den bereits vorgenommenen Maßnahmen

 

  1. Räumliche Veränderungen in den Schulgebäuden
  2. Auslagerung der Berufspraxisstufe der Schule am Nordpark (Dependance)
  3. Aufstellen von Containern an der Mosaik-Schule und der Sebastianus-Schule
  4. Erweiterungsbau für die Mosaik-Schule (Fertigstellung voraussichtlich 2025)

 

ist es aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Regulierung der räumlichen Situation an den drei Förderschulen notwendig, die Schuleinzugsbereiche zu ändern, um alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hatte in seiner Sitzung am 02.06.2011 auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 863), in Verbindung mit § 5 Kreisordnung NRW vom 17. Oktober 1994 (GV.NW 2021) die beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Anlage 1) beschlossen.

 

Da die Schule am Nordpark ab 01.08.2024 durch die Auslagerung der Berufspraxisstufe eine Entlastung erfährt, und an der Mosaik-Schule aktuell zum Schuljahr 2024/2025 10-12 Schulneulinge aus Dormagen erwartet werden, sollen diese an der Schule am Nordpark beschult werden. Das ist durch die aktuelle Rechtsverordnung (Anlage 1) möglich.

Da für die Schule am Nordpark ein größerer Neubau gebaut werden soll und die Dependance bis dahin bestehen bleibt, schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Schulaufsicht vor, ab dem Schuljahr 2024/2025 Dormagen künftig dem Schuleinzugsbereich der Schule am Nordpark zuzuordnen. Bei der Neuausschreibung der Schülertransporte zum Schuljahr 2024/2025 könnte diese Änderung berücksichtigt werden.

 

Aus pädagogischen Gründen ist es nicht sinnvoll, Schülerinnen und Schüler aus Dormagen, die bereits die Mosaik-Schule besuchen an die Schule am Nordpark umzuschulen. Die Neuregelung sollte daher nur für die Neuzugänge in den kommenden Jahren gelten.

 

Gemäß § 84 Absatz 1 Schulgesetz erfolgt die Bildung von Schuleinzugsbereichen nicht mehr durch Rechtsverordnung, sondern durch Satzung.

 

Der Entwurf einer geänderten Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

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Auszahlungen/Aufwendungen

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personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

                                  nein

Auswirkungen auf das Planjahr

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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

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