Betreff
"Bezahlkarte für geflüchtete Personen im Rhein-Kreis Neuss" - Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.02.2024
Vorlage
50/4119/XVII/2024
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Mit der Anfrage „Bezahlkarte für geflüchtete Personen im Rhein-Kreis Neuss“ vom 26. Februar 2024 haben die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Kreisverwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung unter Bezugnahme auf das Rundschreiben Nr. 0864/2024 des Landkreistages NRW vom 29.02.2024 wie folgt Stellung:

 

1. Inwiefern ist der Rhein-Kreis Neuss bzw. die Kreisverwaltung in den von Ministerpräsident Wüst angekündigten Gesprächen eingebunden und wie ist der aktuelle Stand der Gespräche?

 

Eine unmittelbare Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss – wie auch der anderen Kreise und kreisfreien Städte in NRW – ist nicht vorgesehen. Vielmehr werden die kommunalen Interessen über die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

 

Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben verabredungsgemäß Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte in NRW aufgenommen und werden diese vertrauensvoll weiterführen. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies solle bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch geschehen. Möglicherweise notwendige rechtliche Anpassungen sind durch den Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz zu schaffen.

 

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände werden frühzeitig darüber sprechen, wie der den Ländern verbleibende gesetzliche Spielraum ausgefüllt werden kann, um eine einheitliche Einführung und Anwendung der Bezahlkarte zu gewährleisten. Die Landesregierung wird für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen.

 

2. Wie plant die Kreisverwaltung den o.g. Beschluss aus Dezember 2023 umzusetzen?

 

Wie der Landkreistag NRW im o.g. Rundschreiben klargestellt hat, ist die Bezahlkarte für Asylbewerber eine Thematik im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Die Gemeinden – und nicht die Kreise – sind in NRW für den Vollzug des AsylbLG zuständig. Der Vollzug des AsylbLG ist in anderen Bundesländern teilweise anders geregelt. Dort sind zum Teil die Kreise für das AsylbLG zuständig und damit auch für die Thematik der Bezahlkarte.

 

Unabhängig von der nicht gegebenen Zuständigkeit für den Vollzug des AsylbLG hat der Kreis ein hohes Interesse an einer kreisweit einheitlichen Umsetzung und wird daher den weiteren Prozess zur Einführung einer Bezahlkarte in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen begleiten. Sobald auf Bundes- und Landesebene die für die weitere Abstimmung notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen worden sind, ist die Bildung einer Projektgruppe unter Moderation des Kreises vorgesehen.

 

3. Erwartet die Kreisverwaltung eine zusätzliche finanzielle und/oder personelle Belastung der Verwaltung durch die Einführung der Bezahlkarte? Wie gestaltet sich diese Belastung konkret?

 

Die Kostenfrage ist im unter Ziffer 1 genannten Prozess mit zu beantworten.

 

4. Wie stehen die kreisangehörigen Kommunen der Einführung einer Bezahlkarte gegenüber?

 

Wie ein Austausch zwischen Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Kommunen auf Ebene der Sozialamtsleitungen am 28.02.2024 sowie der Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten am 29.02.2024 ergeben hat, stehen die kreisangehörigen Kommunen der Einführung einer Bezahlkarte grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Hierbei wurde eine kreisweit einheitliche und möglichst bürokratiearme Umsetzung ausdrücklich befürwortet. Zunächst gelte es jedoch, auf Bundesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und auf Landesebene die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen abzustimmen. Danach ist die Bildung einer gemeinsamen Projektgruppe unter Moderation des Kreises verabredet worden.