Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Genehmigungen von Windenergieanlagen (WEA) vom 04.03.2024
Vorlage
68/4135/XVII/2024
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Punkt 1: Hat die Kreisverwaltung des Rhein-Kreises Neuss am „Winddialog“ teilgenommen? Welches Fazit zieht die Verwaltung aus der Veranstaltung?

 

Am 5. Februar 2024 haben die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski und der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Oliver Krischer, beim Winddialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Regional- und Kommunalpolitik zum „Winddialog“ zum Ausbau Windenergie in Nordrhein-Westfalen eingeladen. Für die Kreisverwaltung hat Herr Kreisumweltdezernent Gregor Küpper an der digitalen Veranstaltung  mit rd. 600 Personen teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war  ein Austausch zu den  Möglichkeiten und Herausforderungen des Windenergieausbaus vor Ort. Aufgrund der Teilnehmerzahl und des Teilnehmerkreises handelte es sich jedoch eher um eine Informationsveranstaltung.

 

Punkt 2: Welche Stelle innerhalb der Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet? Über wie viele Planstellen verfügt die verantwortliche Stelle und wie viele sind davon besetzt?

 

Verantwortlich für die Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet innerhalb der Kreisverwaltung ist die Untere Immissionsschutzbehörde, welche im Amt für Umweltschutz (Amt 68) verortet ist. Die Untere Immissionsschutzbehörde verfügt über 6 Vollzeitäquivalente (VZÄ), davon sind derzeit  zwei VZÄ unbesetzt. Zusätzlich  befindet sich eine Kreisumweltoberinspektoranwärterin in der 15-monatigen Ausbildung.

 

Punkt 3: Wie viele Anträge zur Errichtung von WEA wurden in den vergangenen fünf Jahren im Rhein-Kreis Neuss gestellt, wie viele wurden genehmigt, wie viele abgelehnt? Wie lange dauern durchschnittlich die Verfahren zur Genehmigung von WEA?

 

In den letzten fünf Jahren wurden im Rhein-Kreis Neuss 29 Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) gestellt. Einschließlich der Anträge für die Errichtung von WEA, die vor dem erfragten Zeitraum von fünf Jahren gestellt wurden, wurden 24 WEA in den letzten fünf Jahren genehmigt. Eine WEA wurde abgelehnt. Die Genehmigungsverfahren im Rhein-Kreis Neuss dauern durchschnittlich 23 Monate ab Antragseingang. Laut Fachagentur „Windenergie an Land“ betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Zeitraum zwischen 2018 und Februar 2024 in NRW ebenfalls 23 Monate, in Gesamtdeutschland 25,2 Monate.

 

Punkt 4:Durch die „Regional-Initiative Wind“ strebt die NRW-Landesregierung laut eigenen Bekundungen an, den Ausbau von Windenergieanlagen weiter zu beschleunigen. Welchen Effekt kann die Kreisverwaltung im Hinblick auf die genannte Initiative und Genehmigungsverfahren für WEA vor Ort feststellen?

 

Derzeit sind  keine positiven Effekte in Hinblick auf die Regional-Initiative Wind zu verzeichnen.

Die regelmäßig durchgeführten Sitzungen haben bisher keinen Mehrwert bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren erbracht, da die Initiative zum Start aus Mitarbeiter/innen zusammengesetzt wurde, die über kaum bis gar keine Erfahrungen in Hinblick auf Genehmigungsverfahren im Windkraftbereich verfügen.

Im Zuge der Besetzung der vom Land bei den Bezirksregierung bereit gestellten 60 neuen Stellen wird dort sukzessive zusätzliches Personal rekrutiert. Auch ein langjährig erfahrener Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde, der sich als Schwerpunktsachbearbeiter mit der Genehmigung von Windenergieanlagen befasst hat, hat den Kreis zum 31.12.2023 verlassen hat und ist jetzt bei der Initiative tätig. Diese Stelle konnte trotz aller Bemühungen bisher nicht nachbesetzt werden. Es wird erwartet, dass sich eine längere Vakanz auch auf die Laufzeiten der Genehmigungsverfahren auswirken wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €