Sachverhalt:
Punkt
1: Hat
die Kreisverwaltung des Rhein-Kreises Neuss am „Winddialog“ teilgenommen?
Welches Fazit zieht die Verwaltung aus der Veranstaltung?
Am
5. Februar 2024 haben die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie, Mona Neubaur, der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski und der
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Oliver Krischer, beim Winddialog
mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Regional- und Kommunalpolitik zum
„Winddialog“ zum Ausbau Windenergie in Nordrhein-Westfalen eingeladen. Für die
Kreisverwaltung hat Herr Kreisumweltdezernent Gregor Küpper an der digitalen
Veranstaltung mit rd. 600 Personen teilgenommen. Ziel der Veranstaltung
war ein Austausch zu den Möglichkeiten und Herausforderungen des
Windenergieausbaus vor Ort. Aufgrund der Teilnehmerzahl und des
Teilnehmerkreises handelte es sich jedoch eher um eine
Informationsveranstaltung.
Punkt
2: Welche Stelle innerhalb der
Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Genehmigung von Windenergieanlagen
im Kreisgebiet? Über wie viele Planstellen verfügt die verantwortliche Stelle
und wie viele sind davon besetzt?
Verantwortlich
für die Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet innerhalb der
Kreisverwaltung ist die Untere Immissionsschutzbehörde, welche im Amt für
Umweltschutz (Amt 68) verortet ist. Die Untere Immissionsschutzbehörde verfügt
über 6 Vollzeitäquivalente (VZÄ), davon sind derzeit zwei VZÄ unbesetzt.
Zusätzlich befindet sich eine Kreisumweltoberinspektoranwärterin in der
15-monatigen Ausbildung.
Punkt
3: Wie viele Anträge zur Errichtung
von WEA wurden in den vergangenen fünf Jahren im Rhein-Kreis Neuss gestellt,
wie viele wurden genehmigt, wie viele abgelehnt? Wie lange dauern
durchschnittlich die Verfahren zur Genehmigung von WEA?
In
den letzten fünf Jahren wurden im Rhein-Kreis Neuss 29 Anträge zur Errichtung
von Windenergieanlagen (WEA) gestellt. Einschließlich der Anträge für die
Errichtung von WEA, die vor dem erfragten Zeitraum von fünf Jahren gestellt
wurden, wurden 24 WEA in den letzten fünf Jahren genehmigt. Eine WEA wurde
abgelehnt. Die Genehmigungsverfahren im Rhein-Kreis Neuss dauern
durchschnittlich 23 Monate ab Antragseingang. Laut Fachagentur „Windenergie an
Land“ betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Zeitraum zwischen 2018
und Februar 2024 in NRW ebenfalls 23 Monate, in Gesamtdeutschland 25,2 Monate.
Punkt
4:Durch die „Regional-Initiative
Wind“ strebt die NRW-Landesregierung laut eigenen Bekundungen an, den Ausbau
von Windenergieanlagen weiter zu beschleunigen. Welchen Effekt kann die
Kreisverwaltung im Hinblick auf die genannte Initiative und
Genehmigungsverfahren für WEA vor Ort feststellen?
Derzeit
sind keine positiven Effekte in Hinblick auf die Regional-Initiative Wind
zu verzeichnen.
Die
regelmäßig durchgeführten Sitzungen haben bisher keinen Mehrwert bei der
Durchführung von Genehmigungsverfahren erbracht, da die Initiative zum Start
aus Mitarbeiter/innen zusammengesetzt wurde, die über kaum bis gar keine
Erfahrungen in Hinblick auf Genehmigungsverfahren im Windkraftbereich verfügen.
Im
Zuge der Besetzung der vom Land bei den Bezirksregierung bereit gestellten 60
neuen Stellen wird dort sukzessive zusätzliches Personal rekrutiert. Auch ein
langjährig erfahrener Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde, der sich
als Schwerpunktsachbearbeiter mit der Genehmigung von Windenergieanlagen
befasst hat, hat den Kreis zum 31.12.2023 verlassen hat und ist jetzt bei der
Initiative tätig. Diese Stelle konnte trotz aller Bemühungen bisher nicht
nachbesetzt werden. Es wird erwartet, dass sich eine längere Vakanz auch auf
die Laufzeiten der Genehmigungsverfahren auswirken wird.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |