Betreff
Anfrage der AfD Kreistagsfraktion zum Thema "Abbau von Bürokratie" vom 04.03.2024
Vorlage
ZS2/4137/XVII/2024
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat sowohl im Jahr 2023 als auch in diesem Jahr in Form einer durch ZS 2-Controlling koordinierten Ämterabfrage darum gebeten, Aufgabenbereiche hinsichtlich des Potentials von Bürokratieabbau, vor allem im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen, zu prüfen.

Da für die Verwaltung hier keine direkte Einflussnahme möglich ist, wurden die Vorschläge, beispielsweise aus dem Hochbauamt, der Ausländerbehörde, von Schulamt, Katasteramt und Jugendamt dem Landkreistag NRW zur weiteren Verwendung weitergeleitet.

 

Darüber hinaus sind die Fachämter angehalten, im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ihre Aufgabenbereiche sowie die Arbeitsabläufe regelmäßig auf Verbesserungs- und Einsparpotentiale hin zu überprüfen. Dieses Thema wurde auch schon bei einer Führungskräftetagung vorgestellt und diskutiert.

 

Gerade durch die Digitalisierungsstrategie und durch interkommunale Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen wurden in letzter Zeit viele Maßnahmen (Onlineäntrage, Webtermine, Onlineterminvergabe, Hygienebelehrung online, Anschriftenänderung Fahrzeugpapiere etc.) zur Verbesserung des Bürgerservices umgesetzt.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben die Möglichkeit sich im Rahmen der Innovationsrichtlinie durch Vorschläge an der ständigen Verbesserung der Verwaltung und des Bürgerservices zu beteiligen, entsprechende Vorschläge werden geprüft und umgesetzt.

 

Für die Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes des Rhein-Kreis Neuss werden die Erwartungen und Bedarfe der Unternehmen hinsichtlich des Bürokratieabbaus abgefragt und da wo eine Einflussnahme seitens der Kreisverwaltung möglich ist, Vereinfachungen geprüft.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wurde bereits sieben Mal in Folge mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet. Alle drei Jahre wird die Einhaltung der verpflichtenden Kriterien durch den TÜV Nord CERT überprüft, die letzte Überprüfung fand im Sommer 2023 statt. Für den Prüfungsprozess wurden 50 Unternehmen befragt, wie sie die Verwaltungsprozesse beurteilen.