Sachverhalt:
1.
In
welchen Verwaltungsbereichen ist die Digitalisierung abgeschlossen?
2.
In
welchen dieser Verwaltungsbereiche hat die Digitalisierung zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands
geführt?
3.
Wie
hoch ist dort die Verringerung der Personalkosten?
Zu den o.g. Fragen der Kreistagsfraktion AfD vom 3.
März 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Digitalisierung erfordert eine ständige Anpassung und wird wahrscheinlich noch
lange Zeit nicht abgeschlossen sein, da sich Technologien ständig
weiterentwickeln und neue Anforderungen entstehen. Beispielhaft seien hier nur
fortschreitende KI-Technologien wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini
usw. erwähnt. Digitalisierung bzw. die digitale Transformation der öffentlichen
Verwaltungen ist daher ein kontinuierlicher Prozess. Der Kreistag hat hierzu
den Masterplan Digitalisierung für die Kreisverwaltung des IT-Dezernates
einstimmig verabschiedet, der konkrete Digitalisierungsprojekte und -vorhaben
sowie den Zeitplan vorgibt. Die Themen sind regelmäßig Gegenstand im
Fachausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing (IDS) des
Kreistages. Ergänzend wird auf den jährlichen Evaluationsbericht zum Masterplan
Digitalisierung verwiesen, der den Umsetzungsstand der Digitalisierungsprojekte
in der Kreisverwaltung wiedergibt.
Zu 2:
Die Digitalisierungsstrategie des Kreises verfolgt mehrere Ziele: Sowohl die
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Rationalisierung,
Automatisierung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen, Verfahren und
Entscheidungsprozesse innerhalb der Kreisverwaltung als auch den Ausbau von
Serviceleistungen, wie z.B. durch die benutzerfreundliche Bereitstellung von
Online-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Insbesondere sollen durch
digitale Prozesse Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge erspart werden. Die
Kreisverwaltung kann aber auch nicht losgelöst von rechtlichen Vorgaben und
IT-Architekturen des Bundes und des Landes einfach „drauf los“ digitalisieren.
So kann die Verwaltung beispielsweise nicht einfach Prozesse in
Straßenverkehrsangelegenheiten regeln, sondern ist auf gesetzliche Vorgaben
(z.B. i-Kfz – die internetbasierte Fahrzeugzulassung) angewiesen. In nahezu
allen Bereichen hat die fortschreitende Digitalisierung zu Verringerung von
Arbeitsabläufen geführt. Einige exemplarische Beispiele: Die Digitalisierung
des Prozesses „Infektionsschutzbelehrung“ im Gesundheitsamt mittels kreiseigner
IfSG-App hat zu einer deutlichen Arbeitseinsparung im Gesundheitsamt geführt
und entlastet zugleich die Bürgerinnen und Bürger erheblich, weil sie nicht
mehr das Gesundheitsamt aufsuchen müssen, sondern die Dienstleistung rund um
die Uhr digital und bequem von Zuhause nutzen können – bis hin zur
elektronischen Bezahlung und Ausstellung des „Gesundheitszeugnisses“. Auch mit
unserem „Virtuellen Bürgerbüro“ sind wir Vorreiter im Land NRW und ersparen den
Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Behördengänge. Durch die Digitalisierung des
Antragsprozesses in der Beihilfestelle wurden Bearbeitungszeiten deutlich
verkürzt. Gleiches gilt für die Digitalisierung des Investitionskostenzuschusses
im Sozialamt, der die Bearbeitungszeiten für Antragsteller und Mitarbeitende im
Sozialamt von im Durchschnitt mehreren Tagen auf wenige Minuten reduziert hat.
Auf die ausführlichen politischen Beratungen zu den Themen im Ausschuss für
Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing wird verwiesen sowie auf den
jährlichen Evaluationsbericht zum Masterplan Digitalisierung, der den
jeweiligen Umsetzungsstand der Digitalisierungsmaßnahmen in der Kreisverwaltung
wiedergibt und ebenfalls im Ausschuss ausführlich vorgestellt und von den
Fraktionen beraten wird.
Zu 3: Die digitale Transformation setzt zunächst einmal Investitionen voraus: für Personal, dass die digitale Transformation umsetzt und durch Finanzbudgets für neue Technik. Meist erst mittelfristig ergeben sich dann Synergieeffekte im Personalbereich. Andererseits werden durch gesetzliche Vorgaben und Standards vielfach neue Aufgaben den Kommunen zugewiesen, die ebenfalls Auswirkungen auf den Personaleinsatz haben. Hierzu einige Beispiele: Die fortlaufende Digitalisierung führte im Kataster- und Vermessungsamt im Laufe der Jahre zu einem Stellenabbau i.H.v. rd. 25 v. Hd. Beispielsweise im Amt für Entwicklungs- u. Landschaftsplanung, Bauen u. Wohnen kam es hingegen - trotz Digitalisierung - durch neue Aufgaben, wie Klimawandelvorsorge, Mobilitätswende etc., zu einem Personalaufbau. Auch im Straßenverkehrsamt ist im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung (i-Kfz) in Zukunft weniger Personal erforderlich, welches jetzt aber noch nicht beziffert werden kann. Insofern können nicht direkte Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen von Digitalisierung auf Personalkosten gezogen werden. Im Rahmen des Fachkräftemangels auch im öffentlichen Dienst muss die Digitalisierung künftig die Lücken kompensieren, wo Personalvakanzen auftreten.