Betreff
Tischvorlage: Anfrage der Kreistagsfraktion AfD vom 03.03.2024 zum Stand der Digitalisierung mit Verringerung des Arbeitsaufwandes in den Verwaltungsbereichen
Vorlage
VI/4141/XVII/2024
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.            In welchen Verwaltungsbereichen ist die Digitalisierung abgeschlossen?

2.            In welchen dieser Verwaltungsbereiche hat die Digitalisierung zur Verringerung
           des Verwaltungsaufwands geführt?

3.            Wie hoch ist dort die Verringerung der Personalkosten?

 

 

 

Zu den o.g. Fragen der Kreistagsfraktion AfD vom 3. März 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1: Digitalisierung erfordert eine ständige Anpassung und wird wahrscheinlich noch lange Zeit nicht abgeschlossen sein, da sich Technologien ständig weiterentwickeln und neue Anforderungen entstehen. Beispielhaft seien hier nur fortschreitende KI-Technologien wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini usw. erwähnt. Digitalisierung bzw. die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltungen ist daher ein kontinuierlicher Prozess. Der Kreistag hat hierzu den Masterplan Digitalisierung für die Kreisverwaltung des IT-Dezernates einstimmig verabschiedet, der konkrete Digitalisierungsprojekte und -vorhaben sowie den Zeitplan vorgibt. Die Themen sind regelmäßig Gegenstand im Fachausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing (IDS) des Kreistages. Ergänzend wird auf den jährlichen Evaluationsbericht zum Masterplan Digitalisierung verwiesen, der den Umsetzungsstand der Digitalisierungsprojekte in der Kreisverwaltung wiedergibt.

 

Zu 2: Die Digitalisierungsstrategie des Kreises verfolgt mehrere Ziele: Sowohl die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Rationalisierung, Automatisierung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen, Verfahren und Entscheidungsprozesse innerhalb der Kreisverwaltung als auch den Ausbau von Serviceleistungen, wie z.B. durch die benutzerfreundliche Bereitstellung von Online-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Insbesondere sollen durch digitale Prozesse Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge erspart werden. Die Kreisverwaltung kann aber auch nicht losgelöst von rechtlichen Vorgaben und IT-Architekturen des Bundes und des Landes einfach „drauf los“ digitalisieren. So kann die Verwaltung beispielsweise nicht einfach Prozesse in Straßenverkehrsangelegenheiten regeln, sondern ist auf gesetzliche Vorgaben (z.B. i-Kfz – die internetbasierte Fahrzeugzulassung) angewiesen. In nahezu allen Bereichen hat die fortschreitende Digitalisierung zu Verringerung von Arbeitsabläufen geführt. Einige exemplarische Beispiele: Die Digitalisierung des Prozesses „Infektionsschutzbelehrung“ im Gesundheitsamt mittels kreiseigner IfSG-App hat zu einer deutlichen Arbeitseinsparung im Gesundheitsamt geführt und entlastet zugleich die Bürgerinnen und Bürger erheblich, weil sie nicht mehr das Gesundheitsamt aufsuchen müssen, sondern die Dienstleistung rund um die Uhr digital und bequem von Zuhause nutzen können – bis hin zur elektronischen Bezahlung und Ausstellung des „Gesundheitszeugnisses“. Auch mit unserem „Virtuellen Bürgerbüro“ sind wir Vorreiter im Land NRW und ersparen den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Behördengänge. Durch die Digitalisierung des Antragsprozesses in der Beihilfestelle wurden Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt. Gleiches gilt für die Digitalisierung des Investitionskostenzuschusses im Sozialamt, der die Bearbeitungszeiten für Antragsteller und Mitarbeitende im Sozialamt von im Durchschnitt mehreren Tagen auf wenige Minuten reduziert hat. Auf die ausführlichen politischen Beratungen zu den Themen im Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing wird verwiesen sowie auf den jährlichen Evaluationsbericht zum Masterplan Digitalisierung, der den jeweiligen Umsetzungsstand der Digitalisierungsmaßnahmen in der Kreisverwaltung wiedergibt und ebenfalls im Ausschuss ausführlich vorgestellt und von den Fraktionen beraten wird.

 

Zu 3: Die digitale Transformation setzt zunächst einmal Investitionen voraus: für Personal, dass die digitale Transformation umsetzt und durch Finanzbudgets für neue Technik. Meist erst mittelfristig ergeben sich dann Synergieeffekte im Personalbereich. Andererseits werden durch gesetzliche Vorgaben und Standards vielfach neue Aufgaben den Kommunen zugewiesen, die ebenfalls Auswirkungen auf den Personaleinsatz haben. Hierzu einige Beispiele: Die fortlaufende Digitalisierung führte im Kataster- und Vermessungsamt im Laufe der Jahre zu einem Stellenabbau i.H.v. rd. 25 v. Hd. Beispielsweise im Amt für Entwicklungs- u. Landschaftsplanung, Bauen u. Wohnen kam es hingegen - trotz Digitalisierung - durch neue Aufgaben, wie Klimawandelvorsorge, Mobilitätswende etc., zu einem Personalaufbau. Auch im Straßenverkehrsamt ist im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung (i-Kfz) in Zukunft weniger Personal erforderlich, welches jetzt aber noch nicht beziffert werden kann. Insofern können nicht direkte Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen von Digitalisierung auf Personalkosten gezogen werden. Im Rahmen des Fachkräftemangels auch im öffentlichen Dienst muss die Digitalisierung künftig die Lücken kompensieren, wo Personalvakanzen auftreten.