Sachverhalt:
Frage 1:
Sind die auf öffentlichen Gebäuden
im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Photovoltaik Anlagen mit einem sog. „Feuerwehrschalter“
ausgestattet, um die Anlagen im Brandfall des Gebäudes sicher abzuschalten und
Leib und Leben der Feuerwehrleute zu sichern?
Antwort:
Der Rhein-Kreis Neuss unterhält
selbst keine Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlagen). Inwieweit die Gemeinden
des Kreises PV-Anlagen betreiben (siehe Frage 3) und die angesprochene
Problematik berücksichtigen, konnte aufgrund der kurzfristigen Einreichung des
Antrages nicht vollständig geklärt werden. Außerdem wäre die gleiche
Problematik ja auch bei privaten Gebäuden vorhanden.
Frage 2:
Sind die Anlagen deutlich
gekennzeichnet?
Antwort:
Da selbst keine PV-Anlagen in der
Obhut der Verwaltung liegen, kann über die Kennzeichnung der Notschalter keine
Aussage gemacht werden. Inwieweit andere Anlagen über Notschalter verfügen ist
hier unbekannt.
Frage 3:
Gibt es ein Kataster über große
Photovoltaik Anlagen im Kreisgebiet?
Antwort:
Nein. Für die Führung eines
Katasters über PV-Anlagen auf Dächern gibt es keinen Grund.
Frage 4:
Wie bewerten die Verwaltung und der
Kreisbrandmeister die Gefahren durch Photovoltaik Anlagen im Kreisgebiet. Wie
sieht die derzeitige Einsatzvorgehensweise aus, wenn eine Anlage, die oft über
1000V produziert, im Brandfalle nicht abgeschaltet werden kann?
Antwort:
Die Gefahren, die durch
Photovoltaik-Anlagen gegeben sind, beschäftigen die Feuerwehren, und damit auch
die Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss, schon viele Jahre. In Deutschland wurde
im Jahr 1990 das "1.000 Dächerprogramm" aufgelegt. In 1990 folgte das
"Sonne in der Schule"-Programm sowie 1994 das
"100.000-Dächer-Programm". Bereits im Jahr 2003 waren bundesweit ca.
65.000 Dächer mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet. Hieraus ist erkennbar, dass
die Feuerwehren bereits seit fast 20 Jahren mit dieser Technik im Einsatz umgehen
müssen.
Durch die immer größer werdenden Anlagen und die hierdurch erzeugten hohen
Spannungen der Gleichströme, in den als Strings in Reihe geschalteten Modulen,
mussten die Feuerwehren den hierdurch erhöhten Gefahren in ihrer
Einsatzvorbereitung Rechnung tragen.
Seit ca. 2000, teilweise auf Grundlage von Bränden und den hierbei leider zu
beklagenden Unfällen von Einsatzpersonal, wurden Sicherheitsratschläge bei der
Bekämpfung von Schadenlagen an mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüsteten Objekten
aufgestellt und in Fachpublikationen veröffentlicht. Bereits seit Jahren werden
alle Einsatzkräfte im Zuge der wiederkehrenden Pflichtunterweisungen auf
Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei Seminaren der
Führungskräfte in der Taktik bei der Bekämpfung entsprechender Schadenlagen
gezielt geschult.
Frage 5:
Sind die Feuerwehrleute im
Kreisgebiet entsprechend geschult um ausreichenden Sicherheitsabstand
einzuhalten?
Antwort:
Die Vorgehensweise bei Einsätzen
an mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüsteten Objekten gilt als standardisiert. Die
Einsatzgrundsätze fanden eine Niederlegung u.a. in dem Einsatzmerkblatt des
Verbandes der Feuerwehren NRW "Sicherheit für den Feuerwehreinsatz",
hier explizit auf Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bezogen. Dieses Merkblatt
wurde erst in 08/2010 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Faltblatt
im Taschenformat, das jedem aktiven Mitglied der Feuerwehren im Rhein-Kreis
Neuss zur Verfügung gestellt wird. Schwerpunkte dieser Einsatzunterlage sind
besondere Hinweise zu Gefahren, einzuhaltende Sicherheits- bzw. Schutzabstände,
Einsatzhinweise sowie ein Ablaufschema der Erkundung und der einzuleitenden
Maßnahmen.
Durch die regelmäßigen
Pflichtunterweisungen, Zusatzausbildungen und Schulungen der
Feuerwehrangehörigen im Rhein-Kreis Neuss ist somit die Grundlage gelegt, dass
die den Einsatz zu bewältigenden Angehörigen der Feuerwehren die speziellen
Gefahren kennen, frühzeitig erkennen und durch gezieltes Verhalten Unfälle
verhindern.
Frage 6:
Muss im Extremfall das
kontrollierte Abbrennen des Gebäudes in Kauf genommen werden?
Antwort:
Je nach den örtlichen und
objektspezifischen Gegebenheiten kann es tatsächlich zu der Entscheidung des
Einsatzleiters kommen, zum Schutz der Einsatzkräfte ein Brandobjekt
"aufzugeben". Dies wird jedoch einen denktheoretischen Einzel- bzw.
Ausnahmefall darstellen.
Auf Grund taktischer Vorgehensweisen in der Bekämpfung von Bränden und der technischen
Ausstattung haben die Feuerwehren Alternativen bzw. Möglichkeiten, die Brandbekämpfung
tatsächlich wirksam durchführen zu können. In besonderen Gefahrenlagen, wie bei
Einsätzen in Verbindung mit PV-Anlagen, muss jedoch stets die Führsorge und die
möglichst geringe Gefährdung der Einsatzkräfte dem schnellen Erfolg der
Brandbekämpfung untergeordnet werden.