Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den rettungsdienstlichen Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 12 Rettungsgesetz NRW stellen die Kreise Bedarfspläne auf, in denen
insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere
Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und
Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen sind.
Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern. Der aktuelle rettungsdienstliche Bedarfsplan wurde vom Kreistag am 14.06.2006 beschlossen.
Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist mit den kreisangehörigen Städten,
die Träger von Rettungswachen sind (Stadt Neuss, Stadt Dormagen), Einvernehmen
zu erzielen. Mit den Verbänden der Krankenkassen und den Landesverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften ist hinsichtlich der kostenbildenden
Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes Einvernehmen anzustreben.
Das erforderliche Einvernehmen der Stadt Neuss sowie mit den Kostenträgern liegt vor. Mit
der Stadt Dormagen werden noch letzte Fragen abgeklärt. Der hierzu ergangene
Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung
berichten.
Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz hat die Bedarfsplanung in seiner Sitzung am 01.02.2011 beraten und empfiehlt dem Kreistag einstimmig den Bedarfsplan, zu beschließen. Die Beschlussempfehlung wurde durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2011 bestätigt.
Der rettungsdienstliche Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.