Betreff
Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vorlage
014/1053/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW „Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss“ vom 16.02.2009 sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss zum 01.01.2007 wurde am 23.11.2007 aufgestellt. Nach § 92 Abs. 5 i. V. m. § 101 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient er sich der Rechnungsprüfung. Diese hat ihrerseits von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses die Durchführung der Prüfung der  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner übertragen.  Diese hat der Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2007 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz festgestellt.

 

Gemäß § 92 Abs. 6 GO NRW unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung nach § 105 GO NRW durch die GPA.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss zum 01.01.2007 fand in dem Zeitraum vom 26.05. bis 30.05.2008 durch drei Prüfer der GPA statt.

 

Das Abschlussgespräch zur Prüfung erfolgte am 30.05.2008.

 

Im Entwurf des Berichtes über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz, der am 16.07.2008 übersandt wurde, waren zahlreiche Feststellungen und Empfehlungen enthalten, die von der Verwaltung nicht geteilt wurden.

 

Daher wurde vom Rhein-Kreis Neuss zu dem Entwurf des Berichtes am 23.09.2008 eine umfangreiche Stellungnahme in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH abgegeben.

 

Der Prüfbericht der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 24.02.2009 übersandt. In diesem Bericht wurde die Stellungnahme vom 23.09.2008 inhaltlich zwar wiedergegeben, die Argumente des Kreises führten jedoch nicht zu einer Anpassung oder Änderung der getroffenen Prüfungsfeststellungen.

 

Entsprechend hat die Verwaltung auch mit Schreiben vom 02.04.2009 der Bezirksregierung Düsseldorf berichtet.

 

Am 20.08.2009 wurde die Thematik mit der Bezirksregierung Düsseldorf besprochen.

 

Auf meinen schriftlichen Bericht vom 10.11.2009 an die Bezirksregierung hat diese mit Schreiben vom 06.01.2010 abschließend die durchzuführenden Änderungen der Eröffnungsbilanz zusammengefasst.

 

Als Anlage sind die Prüfungsfeststellungen der GPA, die Stellungnahme des Kreises und die sich daraus ergebenen Änderungen der Eröffnungsbilanz gegenübergestellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner hat die in der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf enthaltenen Änderungen der Eröffnungsbilanz akzeptiert.

 

Nach § 57 GemHVO i.V.m. § 92 Abs. 7 GO NRW kann eine Berichtigung der Eröffnungsbilanz letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschlusses vorgenommen werden. Vorherige Jahresabschlüsse sind nicht zu berichtigen.

 

Die Änderungen der Eröffnungsbilanz werden im Jahresabschluss zum 31.12.2010 vorgenommen.

 

Der Prüfbericht der GPA NRW und die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Verfügung der Bezirksregierung vom 06.01.2010 sind als Anlage beigefügt.