Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 656/SGV. NRW. 2021) und der §§ 75ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023).
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2011 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2011 beraten.
Er beschloss, dem Kreistag zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen zu beschließen.