Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Vorlage
50/1120/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wurde bereits in der letzten Sitzung unter TOP 4 über das Bildungs- und Teilhabepakt für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug informiert.

 

Zwischenzeitlich ist das Gesetzgebungsverfahren – nach Einigung des Vermittlungsausschusses im zweiten Verfahren – abgeschlossen; das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, mit dem das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt wird, ist seit dem 29.03.2011 verkündet und rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sind die kreisfreien Städte und Kreise. Für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche aus dem SGB II erfolgt die Umsetzung im Jobcenter; für den Bereich der Sozialhilfe nach SGB XII sowie für die Kinder, die Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen, werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beteiligt.

 

Die Leistungs- und Verwaltungsausgaben werden vom Bund bundesweit vollständig ausgeglichen. Dafür erhalten die Kommunen in den Jahren 2011 – 2013 eine um 5,4 % höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Ab 2014 erfolgt eine Erstattung in Höhe der tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres.

 

Für Verwaltungskosten (- ausgenommen SGB XII) wird die Bundesbeteiligung für drei Jahre um 1,2 % angehoben. Zur Finanzierung der im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Mittagessen für Hortkinder und für Schulsozialarbeiter wird die KdU-Bundesbeteiliung ebenfalls befristet für drei Jahre um 2,8 % angehoben. Diese Kostenerstattung entfällt ab 2014 und wird durch die ab 2012 einsetzende Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund (2012 = 45 %, 2013 = 75 %, ab 2014 = 100 %) kompensiert. 

 

Die Verwaltung hat alle notwendigen Maßnahmen, um die neuen Leistungen schnell und möglichst unbürokratisch anbieten zu können, eingeleitet. Einzelheiten sind auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss abrufbar www.rhein-kreis-neuss.de (Themen / Soziales und Senioren / Bildungspaket); Leistungsanbieter können sich mit ihrem Angebot online registrieren lassen.

 

Über die Inhalte des Bildungs- und Teilhabepaketes und zu den Einzelheiten des Verfahrens wird in der Sitzung berichtet.