Die Kreise und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich - rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung
zu erhalten, werden in den nachfolgenden Darstellungen neben den Mengenangaben
für das Jahr 2010 auch die der Jahre 2009 und 2008 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Hausmüllmengen (incl. DSD)
Die Entwicklung der Hausmüllmengen einschließlich der getrennt
gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Im gesamten Hausmüllbereich ist im Vergleich zu 2009 ein Rückgang von 3,5 % zu
verzeichnen, was einer Menge von 7.808 t entspricht. Bei Betrachtung der
Einzelfraktionen fällt auf, dass diese Entwicklung in erster Linie auf den
erneuten Rückgang bei den Altpapapiermengen zurückzuführen ist. Durch die im
letzten Jahr auch in der Stadt Kaarst durchgeführte gewerbliche Sammlung hat
sich die Papiermenge, die durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
entsorgt wurde, um nochmals fast 19 %
(3.551 t) verringert.
Die Mengen der DSD-Fraktionen Glas und Leichtstoffverpackungen (gelbe
Tonne) sind im Vergleich zu 2009 in etwa
gleich geblieben. Auch die Restmüllmenge (graue Tonne) hat sich nur geringfügig
verringert, wobei sich diese Tendenz allerdings schon seit einigen Jahren
fortsetzt.
Zurückgegangen sind die über die Biotonne und die Grünbündelsammlung erfasste
Menge (4 %) sowie die Sperrmüllmenge (6 %). Ein noch deutlicherer Rückgang um
fast 28 % ist bei dem von den Städten
und Gemeinden separat eingesammelten Elektroschrott zu verzeichnen, der zu der auf dem
Betriebsgelände der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA)
errichteten Übergabestelle gebracht wird. Eine wesentliche Ursache für diese
Entwicklung dürfte in dem starken Preisanstieg in 2010 für Altmetalle liegen,
der als negative Begleiterscheinung auch eine stärkere Beraubung der zur
Abholung bereitgestellten Altgeräte mit sich bringt. An der Übergabestelle
werden ferner auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In
2010 lag diese Menge bei 80 t. Von der Übergabestelle aus werden die nach 5
Kategorien differenzierten Altgeräte im Auftrag der Gerätehersteller bzw. für
eine Kategorie (weiße Ware) im Auftrage des Kreises der Verwertung zugeführt.
Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (962 t),
ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott von 2.274 t, was
umgerechnet fast 5,1 kg pro Einwohner bedeutet. Die im Elektro- und
Elektronikgesetz formulierte Zielvorgabe von 4 kg pro Einwohner und Jahr wird
somit im Rhein-Kreis Neuss erreicht.
Ebenfalls leicht zurückgegangen sind die an den Kleinanlieferstationen
angelieferten Mengen (s. Anlage 2).
2. Entwicklung
der sonstigen Abfälle
Einen Überblick über die Entwicklung der sonstigen Abfallarten zeigt
Anlage 3.
Bei den Gewerbeabfällen und den Abfällen aus der Bauwirtschaft sind die Mengen im Vergleich zu 2009
insgesamt um ca. 4 % zurückgegangen.
Auch bei den Grünabfällen ist ein Rückgang von fast 9 % zu verzeichnen. Die Menge
der sonstigen Siedlungsabfälle (Klärschlämme, Sieb- und Rechenrückstände,
Straßenkehricht etc.) ist dagegen leicht angestiegen.
3. Ein-
und Ausgänge WSAA
Aus den der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der
Deponie Neuss zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe modernster Sortier- und
Behandlungstechnik noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile
abgetrennt, sodass die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert
werden kann.
Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten durch
Sortierung und Behandlung somit noch 28.480 t dem Restmüll entzogen und
verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (97.276 t, s. Anlage 3)
ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 125.726 t, was eine Quote
von
45 % bedeutet. Die Differenzmenge zwischen Eingang und Ausgang der WSAA ergibt
sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der biologischen Behandlung des
Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall- und Wertstofflager nicht
vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.
Neben den 117.056 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden
weitere 16.863 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge
handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und
Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier
beispielsweise Klärschlämme sowie Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen.
Insgesamt verbrannt wurden in 2010 somit 133.919 t.
2009 waren es 125.417 t und 2008 insgesamt 124.935 t.
4. Deponierte Mengen
Deponiert werden dürfen nur noch
solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im
Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle wie Asbestzementplatten und
mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss wurden 2010 insgesamt 4.357 t an Abfällen abgelagert. 2009 waren es
4.299 t (2008: 4.901 t).
5. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus
Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig
eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen
auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
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2008 |
2009 |
2010 |
Schadstoffmobil |
269 t |
255 t |
253 t |
Kleinanlieferstationen |
171 t |
218 t |
183 t |
Summe |
440 t |
473 t |
436 t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, um ca. 8
% gesunken ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
85 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
|
2008 |
2009 |
2010 |
Gewerbe u. öffentl. Einrichtungen |
12 t |
20 t |
13 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.059 Gesamtvolumen: 53 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.308 Gesamtvolumen: 64 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.345 Gesamtvolumen: 66 m³ |