Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema "KFW-Darlehn für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude" vom 28.06.2011 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
65/1265/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Mit Datum vom 28.06.2011 erfolgte eine Anfrage der Fraktion Bündis90/Die Grünen bzgl. einer neuen KfW-Förderung mit niedrigen Zinsen für die energetische Sanierung. Daraufhin wurde die Verwaltung mit einer Stellungnahme zur Anfrage beauftragt, welche im Folgenden wiedergegeben ist.

 

Stellungnahme der Ämter 65 und 20 zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

 

Der Rhein-Kreis Neuss betreibt die bauliche Unterhaltung seiner Gebäude bezüglich energetischer Sanierung unter der Prämisse, dass bei einem baulich notwendigen Austausch energetisch relevanter Bauteile (Fassaden, Dächer, Heizanlagen, Beleuchtung usw.) Wert auf Nachhaltigkeit der auszutauschenden Bauteile, unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen technischen Standes bezüglich Energieeinsparung, gelegt wird. Hierzu verweise ich auch auf den Energiebericht für das Jahr 2006.

 

Vor dem Hintergrund umfänglicher Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II sind zurzeit keine Maßnahmen vorgesehen, die in das angesprochene Förderprogramm passen. Um die Ziele des Förderprogramms zu erfüllen, sind immer umfänglichere Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen notwendig, um das entsprechende Einsparziel des Förderprogramms zu erreichen.

 

Sollten zukünftig solche Maßnahmen notwendig werden, so werden selbstverständlich die dann jeweils aktuellen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten überprüft.

 

Der Rhein Kreis Neuss darf Kredite nur unter den Voraussetzungen der §§ 77 Abs. 3 und 86 GO aufnehmen.

 

Demnach dürfen Kredite nur

-          für Investitionen und zur Umschuldung sowie als

-          letztrangiges Finanzierungsmittel aufgenommen werden.

 

Ferner darf die Kreditermächtigung in der Satzung nicht überschritten werden. Für den Haushalt 2011 wurden 2,8 Mio. EUR als Ermächtigung vom Kreistag beschlossen.

 

Bei einer möglichen Kreditaufnahme ist nach dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung das günstigste Angebot anzunehmen.

 

Hierbei sind verschiedene Angebote zu vergleichen.

Ein Vergleichsangebot bei gleichen Konditionen (10 Jahre Zinsbindung und 20 Jahren Laufzeit) beläuft sich auf 3,40 %.

 

Somit wäre das Angebot der KFW Bank bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen das wirtschaftlichere.