Betreff
Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
51/1307/XV/2011
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die vorgelegte Satzung des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen.

 


Sachverhalt:

Der Landtag hat am 22. Juli 2011 die Änderung des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Bestandteil dieser Gesetzesänderung ist die Beitragsbefreiung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen im letzten Jahr vor der Einschulung.

„Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder

Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig

werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.“

§ 23 Abs 3 Kinderbildungsgesetz

Diese Beitragsfreiheit belastet den kommunalen  Haushalt des Jugendamtes. Das Land hat daher im Rahmen des Konnexitätsprinzips den Ersatz des Einnahmeausfalls des Jugendamtes bei den Elternbeiträgen im Gesetzentwurf geregelt.

          „Das Land gewährt dem Jugendamt einen Ausgleich für den durch die

Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr nach § 23 Abs. 3 entstehenden

Einnahmeausfall. Näheres wird durch Verordnung geregelt.“

§ 21 Abs. 9 

Im § 22 Abs. 4 gibt es eine entsprechende Regelung für die Kindertagespflege.

Die Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der geänderten Rechtslage anzupassen.

Die vorgelegte Satzungsänderung berücksichtigt folgende Aspekte:

  1. die Beachtung der familienpolitischen Ziele des Gesetzes
  2. die Kostenneutralität der Satzungsänderung

Im Vorfeld der Satzungsänderung soll mit den jugendamtsangehörigen Städten und Gemeinden hierzu eine Abstimmung erfolgen. Da dieses Gespräch aufgrund der Feriensituation erst zum 15.9.2011 stattfinden kann, ist eine etwaige Anpassung der Vorlage an die Gesprächsergebnisse noch möglich. Diese kurzfristigen Änderungen würden dann in Form einer Tischvorlage eingebracht. Eine zeitnahe Änderung der Satzung ist jedoch unverzichtbar.

Der Jugendhilfeausschuss wurde in der Sitzung am 14.7.2011 über die Notwendigkeit einer Satzungsänderung informiert.