Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Sachverhalt:
Die durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2011 bedingte enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verläuft im Rhein-Kreis Neuss gut. Wir sind verpflichtet, die Nachzahlungen aus den Bescheiden dem Jobcenter als Ersatzanspruch anzubieten. Im Regelfall erfolgt die Anmeldung bzw. die Nicht-Anmeldung des Ersatzanspruchs innerhalb von 14 Tagen.
Eine weitere Gesetzesänderung ist in der Planung. Danach sollen Änderungen bei der Ermittlung des Einkommens eintreten. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sollen die Abzüge (Sozialversicherungsabgaben) nicht mehr konkret anhand der Gehaltsabrechnungen erfolgen, sondern mit Hilfe von Pauschalen, die abhängig von der Höhe der Einkünfte sind. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit soll eine künstliche Steuerklasse eingeführt werden.
Im Jahr 2011 sind 4.106 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.201 Anträge).
Die entschiedenen Anträge gliedern sich nach dem Stand vom 31.12.2011 wie folgt: Da hier nur die abgeschlossenen Fälle aufgeführt sind, ergibt sich eine Differenz zu den Antragszahlen.
Mütter 2011 |
Väter 2011 |
Mütter 2010 |
Väter 2010 |
Mütter 2009 |
Väter 2009 |
|
Dormagen |
414 |
81 |
433 |
97 |
468 |
74 |
Grevenbroich |
483 |
80 |
491 |
77 |
470 |
77 |
Jüchen |
154 |
24 |
152 |
30 |
149 |
25 |
Kaarst |
311 |
74 |
294 |
89 |
282 |
57 |
Korschenbroich |
231 |
60 |
215 |
55 |
221 |
45 |
Meerbusch |
382 |
99 |
371 |
83 |
426 |
85 |
Neuss |
1237 |
244 |
1331 |
244 |
1340 |
224 |
Rommerskirchen |
92 |
21 |
89 |
20 |
94 |
20 |
Gesamtzahlen |
3304 |
683 |
3376 |
695 |
3450 |
607 |
Gesamt |
3987 |
4071 |
4057 |
Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 17,76 % (Vorjahr: 17,07 %).
Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 3,82 % (Vorjahr: 2,70 %). In 2011 sind 7 Klagen erhoben worden gegenüber 17 im Vorjahr.
In 2011 wurden 25.185.499,83 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 346.781,11 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 609,03 € (Vorjahr: 604,64 €) gezahlt.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, ist auf 41,47 % gesunken (Vorjahr: 44,40 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 9,85 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 26,71 Kalendertage).