Sachverhalt:

Gegen die Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen sprechen verschiedene Gründe.

 

Zum einen müssten konsequenterweise alle Teile des ehemaligen Gebiets des Kreises Grevenbroich erfasst werden. Dazu gehörten etwa auch Wickrath (heute Mönchengladbach) sowie Titz und Jackerath (heute Düren).

 

Zum anderen müssten auch andere Kennzeichen, etwa KK, für die aus dem früheren Bereich des Kreises Krefeld Kempen nunmehr zu Meerbusch und damit dem Rhein-Kreis Neuss gehörenden Gebiete gelten.

 

Im Übrigen sollen alle Alt Kennzeichen innerhalb des gesamten Kreisgebietes gelten, also auch in den Teilen, in denen niemals zuvor die Einwohner für ihre Fahrzeuge etwa ein GV Kennzeichen bekommen haben. Ein GV Kennzeichen würde daher auch nicht die Identifikation des Autobesitzers mit der Stadt Grevenbroich bedeuten.

 

Der Verwaltungsaufwand würde steigen.

Es ist nicht auszuschließen, dass eine Verfolgung von Verkehrsverstößen und Unfallverursachern erschwert oder zumindest zeitlich verzögert werden könnte, weil Unklarheiten bei der Zuordnung entstehen.

 

Aus diesen Gründen ist nicht beabsichtigt, einen Antrag zu stellen.