Betreff
Planungen zum weiteren U3-Ausbau
Vorlage
51/1672/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Planungsvorschlag für den abschließenden U3-Ausbau zur Kenntnis. Die Baumaßnahmen sollen in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Landesmittel.

Über die konkrete Förderung soll zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Ausschuss beraten und entschieden werden.

 


Sachverhalt:

Im Herbst 2008 hat der Bundestag das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschiedet, das zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurde in einer Absprache zwischen Bund und den Ländern aus dem Jahr 2007 davon ausgegangen, dass bis zu 35 % aller Kinder unter 3 Jahren eines Jahrgangs einen Platz gem. § 24 Abs. 1 oder 2 KiföG einfordern werden. Auf Grund dieser Annahme verständigten sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Zielvereinbarung für einen bedarfsgerechten Ausbau an Plätzen für unter 3-Jährige, 750.000 Plätze sollten geschaffen werden. 

Zur Finanzierung stellte der Bund insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon sollen bis zum Jahr 2013 2,15 Milliarden für den investiven Bereich verwendet werden.

Für NRW wurden ca. 500.000.000,-- € zur Verfügung gestellt, die im Jahr 2010 weitestgehend aufgebraucht waren.

Um den U3-Ausbau weiter voran zu treiben, hat das Land NRW im Herbst 2010 einen Nachtragshaushalt eingebracht, aus dem das Kreisjugendamt im Dezember 2010

522.000,-- € erhalten hat.

Per Erlass hat das Land NRW ein eigenes Sonderprogramm zum U3-Ausbau aufgelegt. Für das Jahr 2011 standen 100 Millionen und für 2012 als Verpflichtungsermächtigung 60 Millionen Euro als fachbezogene Pauschalen zur Verfügung. Für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss wurde für 2011 ein Betrag von 383.086 € und für 2012 ein Betrag von 229.852 € als Verpflichtungsermächtigung zugewiesen.

Für die Jahre 2012/13 wird vom Land das gleiche Verfahren in Aussicht gestellt. Das bedeutet, dass in 2012  380.000,-- € und per Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 230.000,-- € zur Verfügung stehen werden.

Zum aktuellen Stand des u3-Ausbaus :

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.11.2008 beschlossen,

dass für

 

-  50 % der Zweijährigen   = 282 Kinder

-  35 % der Einjährigen     = 170 Kinder

-  10 % der < Einjährigen  =  47 Kinder 

                                      = 499 Kinder     

 

Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geschaffen werden sollen.

 

Im Zuständigkeitsbereich wurden bisher 25 Maßnahmen bewilligt und gefördert mit einem

 

Kostenvolumen von                      4.962.915,-- €,

davon Bundes- und Landesmittel      3.982.036,-- €,

Zuschuss Jugendamt                         215.259,-- €

 

Zurzeit stehen 343 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen + 87 Plätze in der Kindertagespflege = 430 Plätze (28,4 %) zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Folgende Baumaßnahmen werden aktuell umgesetzt:

 

                    -   städt. Kindertageseinrichtung Danziger Straße, Korschenbroich

                      -   städt. Familienzentrum Kerper Weiher, Korschenbroich Glehn

 -   kommunale Kindertageseinrichtung Kelzenberg, Jüchen

 -   kommunale Kindertageseinrichtung Frixheim,  Rommerskirchen

 

Der U3-Ausbau im Zuständigkeitsbereich ist damit schon relativ weit voran geschritten. Mit der Maßnahme in Frixheim sind die gesetzlichen Vorgaben für Rommerskirchen bereits erfüllt. Das Kreisjugendamt hat mit den Bürgermeistern aus Korschenbroich und Jüchen Gespräche geführt, um die weiteren Planungen abzustimmen.

 

 

Folgende Maßnahmen sollen ausgeführt werden:

 

im Jahr 2012:           -    städt. Kindertageseinrichtung „Am Hallenbad“ in Kleinenbroich

-          städt. Kindertageseinrichtung „Auf den Kempen“ in Kleinenbroich

-          kath. Kindergarten St. Andreas in Korschenbroich

-          kommunale Kindertagesstätte Garzweiler, Pankratiusweg, Jüchen

 

                              Die Maßnahmen sollen zu 2/3 in 2012 und zu 1/3 in 2013 umgesetzt

                              werden.    

 

im Jahr 2013:           -    kath. Kindergarten St. Katharina, Elisabethstr. in Glehn

-          kommunale Kindertagesstätte „Hochstr. / Pestalozzistr.“ Kleinenbroich

-          kath. Kindergarten St. Jakobus Alleestr. in Jüchen

-          kath. Kindergarten St. Simon & Thaddäus, Adolf-Kolping-Str.

     Otzenrath

 

Die Maßnahmen sollen zu 2/3 in 2013 und zu 1/3 in 2014 umgesetzt werden.

 

im Jahr 2014:           -    kommunale Kindertagesstätte „Schulstr.“ in Glehn

 

Die aufgeführten Maßnahmen können nur soweit ausgeführt werden, wie auch Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung stehen.

Über die konkrete Förderung soll zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Ausschuss beraten und entschieden werden.

Mit Abschluss der o.a. Maßnahmen sind die Vorgaben aus dem Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 erfüllt. Ob der tatsächliche Bedarf damit abgedeckt wird, wird die Bedarfsplanung aufzeigen.