Betreff
Barrierefreiheit
Vorlage
50/1891/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

Am 22.03.2010 hat die damalige Landesbehindertenbeauftragte NRW, Frau Angelika Gemko, erstmals das landesweit einsetzbare Signet „NRW ohne Barrieren“ vorgestellt.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss beschloss in seiner Sitzung am 27.05.2010, zur Förderung einer barrierefreien Umwelt für Senioren und Menschen mit Behinderung, die kreiseigenen Gebäude nach den Kriterien des Signets „NRW ohne Barrieren“ zu begutachten und sofern möglich, diese Gebäude auszeichnen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Vergabegremium zu konstituieren.

In einem ersten Schritt wurde seitens des Hochbauamtes eine Prioritätenliste der kreiseigenen Gebäude erstellt, die für eine Auszeichnung in Betracht kommen können bzw. bei denen eine barrierefreie Gestaltung mit geringen Mitteln durchgeführt werden kann.

Auf Einladung des allgemeinen Vertreters des Landrates erfolgt die Konstituierungssitzung des Vergabegremiums am 20.01.2011.

Bereits im Vorfeld hatte es von verschiedenen Seiten, insbesondere auch von einigen Behindertenverbänden, Kritik an den Vergabevoraussetzungen gegeben. Grundsätzlich wird zwar ein solches Signet begrüßt, allerdings würde die Gewichtung verschiedener Anforderungen bemängelt sowie der Umstand, dass das Signet auch nur für einzelne Behinderungsarten / Einschränkungen (Bewegen, Hören, Orientieren) vergeben werden kann.
Am 25.01.2011 beschloss der Arbeitskreis „Barrierefreiheit und Zugänglichkeit“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW die Vergaberichtlinien zu überarbeiten. Gleichzeitig hatte der neue Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald angeregt, die Vergabe des Signets bis zum Abschluss der Überarbeitung auszusetzen.


Ein Ergebnis der Überarbeitung war für März 2011 angekündigt worden, diese ist aber bis heute nicht abgeschlossen und verzögert sich aufgrund der landespolitischen Entwicklung und den daraus resultierenden Landtagswahlen erneut.
Von im Vergabegremium des Kreises eingebundenen Behindertenvertretern wurde kurz nach der konstituierenden Sitzung der Vorschlag unterbereitet, dass bis zur Überarbeitung der Kriterien von einer Vergabe des Signets abgesehen und eine Neueinberufung des Gremiums des Kreises zunächst verschoben werden sollte. Diesem Wunsch wurde seitens der Verwaltung Rechnung getragen.

Alternativ zu dem NRW –weiten Signet hatte sich zwischenzeitlich ein weiteres Signet nach dem Vorbild des Landes Berlin etabliert. Dieses Signet unterscheidet nicht zwischen verschieden Behinderungsarten, sodass eine Verleihung nur bei Erfüllung der Vergabekriterien für alle Behinderungsarten erfolgen kann.

Seitens der Stadt Neuss hatte man sich bereits im Vorfeld zu Vergabe des Signets nach dem Berliner Modell entschieden.

Um ein kreisweit einheitliches Signet zu vergeben, empfahl die Bürgermeisterkonferenz im März 2011, dass bei einer Vergabe eines solchen Signets durch eine der Kommunen oder dem Kreis das Berliner Modell zugrunde gelegt werden soll.

Die Nutzung des Berliner Signets ist jedoch nur nach einer Lizenzerteilung durch den Behindertenbeauftragten des Berliner Senates möglich. Diese Lizenz wurde seitens der Kreisverwaltung beantragt und mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch den allgemeinen Vertreter des Landrates am 21.12.2011 erteilt.

Ein Mitarbeiter des Kreissozialamtes nahm am 08.05.2012 an einer Fortbildungs- und Einführungsveranstaltung zum barrierefreien Bauen nach der neuen DIN 18040 teil. Diese DIN stellt den Leitfaden dar, welcher für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude zugrunde gelegt werden sollte und für eine Signetvergabe maßgeblich ist.

Zwischenzeitlich beabsichtigen auch die Städte Meerbusch und Kaarst eine Signetvergabe nach dem Berliner Modell.

Das beim Rhein-Kreis Neuss gebildete Gremium soll nun zu einer erneuten Sitzung eingeladen werden, bei der die Kriterien des Berliner Modells und die Arbeitsweise eines Begehungsteams durch einen Referenten vorgestellt werden. In dieser Sitzung soll ferner die Besetzung und die notwendige Qualifizierung eines Begehungsteams erörtert und mögliche Mitglieder für ein solches Team benannt werden.

Die Einberufung des Gremiums wird bis zur Sommerpause erfolgen.