Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinde Rommerskirchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Einrichtung eines gemeinsamen Archivs“.
Sachverhalt:
In der Kulturausschusssitzung am 07.02.2011 wurde die Verwaltung
beauftragt, zur Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit des Archivwesens
mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gespräche zu einer möglichen
Archivkooperation zu führen.
Ein solches Gespräch hat am 17.10.2011 im Rahmen des erweiterten
Arbeitskreises „Archiv“, an dem alle Archivare des Rhein-Kreises Neuss und ein
Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland teilnehmen, unter Beteiligung der
zuständigen Dezernenten bzw. Bürgermeister stattgefunden.
Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass neben der Stadt Dormagen,
die bereits mit dem Rhein-Kreis Neuss kooperiert, auch die Gemeinde
Rommerskirchen Interesse an einer Kooperation der Archive angemeldet hat.
Im Archiv der Gemeinde Rommerskirchen sind Archivunterlagen seit dem
19. Jahrhundert bis heute untergebracht. Hierunter befindet sich auch das
Archivgut der Jahre 1933 bis 1945, das, soweit bislang ersichtlich, vollständig
erhalten ist. Die Archivberatung des Landschaftsverbandes Rheinland hat zur
Sicherung des Archivgutes eine Kooperation mit dem Archiv im Rhein-Kreis Neuss
empfohlen.
Derzeit gibt es im Archiv der Gemeinde Rommerskirchen einen
Bearbeitungsrückstand, der mit der Archivübergabe vom Rhein-Kreis Neuss in den nächsten
Jahren abgebaut werden soll.
Nach Gesprächen mit der Gemeinde Rommerskirchen wurde dieser in
Anlehnung an den öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt Dormagen, der einen
Personen- und Sachkostenzuschuss vorsieht, am 28.03.2012 ein entsprechendes
Angebot unterbreitet (Anlage). Im
Rahmen dieser Vereinbarung bietet der Kreis an, die mit den Aufgaben betraute
Fachkraft in den Dienst des Kreises zu übernehmen.
Hierfür erstattet die Gemeinde pauschal die Personal- und Sachkosten
für einen tariflich Beschäftigten (19,5 Wochenstunden) der Entgeltgruppe 8 TVÖD.
Der derzeitige Mitarbeiter der Gemeinde steht nach eigener Aussage
einem Wechsel in das Archiv im Rhein-Kreis Neuss positiv gegenüber. Zum
31.12.2012 scheidet ein Mitarbeiter des Archivs im Rhein-Kreis Neuss aus, so
dass sich durch die Übernahme des Mitarbeiters der Gemeinde Rommerskirchen
Synergieeffekte ergeben könnten. Diese lassen sich wie folgt konkretisieren:
- Konzentrierung
und Sicherung der räumlichen Unterbringung des Archivgutes an einer Stelle
für die nächsten 50 Jahre im Einklang mit den technischen Anforderungen an
die Archivierung;
- Elektronische
Erfassung des Archivgutes in einem anerkannten Archivprogramm (Augias)
einschließlich der elektronischen Führung von Findbüchern;
- Mittelfristig
Übertragung von Werkstattaufgaben auf den zu übernehmenden Mitarbeiter
(frei werdende Stelle beim Rhein-Kreis Neuss);
- Einbeziehung
der Rommerskirchener Grundschulen in die Archivpädagogik;
- Öffnung des
Archivs für wissenschaftliche Auswertungen;
- Mittelfristig
Sicherstellung der Digitalisierung der Personenstandsbücher der Gemeinde
Rommerskirchen.
Seitens des Kreises ist beabsichtigt, die Kooperation mit dem Archiv
der Gemeinde Rommerskirchen zum 01.01.2013 vorzusehen.
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen wird am 27.09.2012 über die Kooperationsvereinbarung
entscheiden.
Im Falle einer Kooperation ist geplant, in 2013 den Südflügel des
Archivs im Rhein-Kreis Neuss auszubauen, damit eine Übernahme der
Archivunterlagen der Gemeinde Rommerskirchen im Jahr 2014 dorthin erfolgen
kann. Die Übernahme der bei der Gemeinde Rommerskirchen vorhandenen Kompaktusanlage
wird zurzeit geprüft.