Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der vorliegenden Form.
Sachverhalt:
Es ist
vorgesehen, dass der Rhein-Kreis Neuss ab dem Schuljahr 2013/2013 Schulträger
der Martinusschule in Kaarst wird. An der Martinusschule gibt es zurzeit ein
offenes Ganztagsangebot für bis zu 24 Schülerinnen und Schüler. Träger des
Ganztagsangebotes ist der Schulverband Kaarst-Korschenbroich. Unter Leitung der
Rektorin Frau Sälzer werden die Kinder von drei sozialpädagogisch geschulten
Mitarbeiterinnen des Zweckverbandes betreut. Im Rahmen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Martinusschule in die
Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss hat sich der Rhein-Kreis Neuss
verpflichtet, das offene Ganztagsangebot unter seiner Trägerschaft fortzuführen
und das Betreuungspersonal zu übernehmen. Der Rhein-Kreis Neuss behält sich
allerdings vor, nach dem Schuljahr 2014/2015 den offenen Ganztag nicht mehr in
eigener Trägerschaft anzubieten, sondern hiermit einen anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe zu beauftragen.
Der Schulverband Kaarst-Korschenbroich hatte bis 2012 für den offenen
Ganztag einen Elternbeitrag von 20,00 € pro Kind erhoben. Am 14.03.2012
beschloss die Verbandsversammlung, ab dem Schuljahr 2012/2013 auf die Erhebung
von Elternbeiträgen zu verzichten. In der Sitzungsvorlage wurde dies damit
begründet, „dass für einige Eltern die Übernahme der Kosten ein Hindernis für
die Anmeldung ihrer Kinder zur OGS darstellt bzw. eine regelmäßige Zahlung aus
verschiedenen Gründen nicht stattfindet.“ Hinzu komme, dass der Aufwand für die
Beitreibung der Beitragsrückstände gegenüber dem erzielten Ergebnis
unverhältnismäßig erscheine.
Von den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss bietet auch die
Michael-Ende-Schule seit 2007 den offenen Ganztag an. Die anderen Förderschulen
des Kreises sind gebundene Ganztagsschulen. Die am 20.06.2007 vom Kreistag
beschlossenen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen sieht einen
Regelbeitrag pro Kind von monatlich 60,00 € vor. Für Geschwisterkinder gilt ein
ermäßigter Beitrag von 20,00 €. Für Empfänger von Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII (Arbeitslosengeld II bzw. Hilfe zum
Lebensunterhalt) beträgt der Elternbeitrag 15,00 €.
Um eine Gleichbehandlung der Schülerinnen, Schülern und Eltern der
Michael-Ende-Schule und der Martinusschule zu gewährleisten, schlägt die
Verwaltung vor, dass der Kreis bei Übernahme der Schulträgerschaft auch für den
offenen Ganztag an der Martinusschule Elternbeiträge erhebt. Andererseits
sollte den Bedenken der Schulleitung Rechnung getragen werden, dass bei
Einführung der für die Michael-Ende-Schule geltenden Elternbeiträge zahlreiche
Eltern ihre Kinder vom offenen Ganztag abmelden würden, obwohl die Kinder die
Förderung am Nachmittag aus pädagogischer Sicht dringend benötigen. Es wird
daher in Abstimmung mit der Schulleitung vorgeschlagen, an der Martinusschule im
Schuljahr 2013/2014 lediglich einen Beitrag in Höhe von 20,00 € zu erheben.
Dieser Beitrag soll stufenweise auf 40,00 € (im Schuljahr 2014/2015) bzw. 60,00
€ (ab dem Schuljahr 2015/2016) angehoben werden. In Einzelfällen lässt die
Satzung eine Härtefallregelung zu.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am
27.05.2013 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Satzung in der vorliegenden
Form zu beschließen.