a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich - durch den Kreistag
Beschlussempfehlung:
a)
Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu
den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des
Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der Beteiligung zur 4. Änderung des
Landschaftsplanes III Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich –.
b)
Der
Kreistag beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am
16.März 2010 (GV NRW S. 185), die 4. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch
/ Kaarst /Korschenbroich – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 04.06.2013
(Anlage 3) als Satzung.
Anlage 1 (Entwurf 4.
Änderung LP III), Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) und Anlage 3
(Satzungsentwurf 4. Änderung LP III) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs-
und Umweltausschusses vom 04.06.2013 zu entnehmen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die Fortführung der
4. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich –
gem. Aufstellungsbeschluss vom 02.10.2002.
Gegenstand dieses
Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises
Neuss gem. der FFH-Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) auf Grundlage des
§ 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
– BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).
In seiner Sitzung am
19.06.2012 beauftragte der Kreistag die Verwaltung mit der Erarbeitung und Auslegung
des Entwurfes der 4. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich
–, und der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger gem. 27 a und 27 c Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000,
S. 568; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW S.
185).
Gegenstand der Beteiligung war der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf in welchen die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet worden sind.
Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 05.11. bis 14.12.2012 und die Auslegung für die Bürger in der Zeit vom 12.11. bis 14.12.2012.
In der Anlage 2 sind die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu dem Änderungsverfahren als Synopse aufgeführt und die Stellungnahmen der Verwaltung im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.
Der Satzungsentwurf Anlage 3 wurde gegenüber dem Entwurf im Beteiligungsverfahren nur geringfügig geändert. Es wurde lediglich die Anregung des Wasser und Schifffahrtsamtes, dass der Rhein-Kreis Neuss bei Rhein-km 760,42 endet, im Text korrigiert.
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Planungs- und Umweltausschusses vom 04.06.2013 wird
folgender Beschluss empfohlen: