Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung
werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten
Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum
Verbandsvorsteher - Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
b) zum
Stellvertreter des - der von der Stadt Neuss
Verbandsvorstehers
Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach § 9 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der beiden Verbandsmitglieder Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss gewählt.
Für die laufende Wahlperiode ist der Hauptverwaltungsbeamte des Rhein-Kreises Neuss oder mit seiner Zustimmung sein allgemeiner Vertreter oder ein leitender Bediensteter des Rhein-Kreises Neuss zum Verbandsvorsteher zu wählen.