Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung
werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten
Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum
Beanstandungsbeamten - der von der Stadt Neuss
Vorgeschlagene
b) zum
Stellvertreter des - Landrat
Beanstandungsbeamten Hans-Jürgen Petrauschke
Sachverhalt:
Nach § 11 Abs. 3 SpkG muss an der Sitzung des Verwaltungsrates ein Hauptverwaltungsbeamter, im Vertretungsfall sein Vertreter im Amt teilnehmen, auch wenn er nicht zum vorsitzenden Mitglied gewählt ist.
Bei Zweckverbandssparkassen werden der Hauptverwaltungsbeamte und sein Stellvertreter von der Vertretung des Zweckverbandes aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder gewählt.
War bisher ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt, so wurde auch zum sogenannten Beanstandungsbeamten gewählt.