Betreff
Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 / Finanzausgleich 2010 - 2014 / Solidaritätsumlage - Stärkungspakt
Vorlage
20/2681/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

Das Landeskabinett hat am 16.07.2013 die Eckpunkte eines Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2014 beschlossen. Diese sind als Anlage beigefügt.

Die Eckpunkte sehen keine Umsetzung der Ergebnisse des FiFo-Gutachtens der Landesregierung vor. Es wird lediglich eine Grunddatenanpassung auf Basis des bisherigen Zuschussbedarfes durchgeführt. Als Folge dieser Grunddatenanpassung, die nicht mit einer Umsetzung des FiFo-Gutachtens einhergeht, ergeben sich bei einzelnen Parametern des GFG Veränderungen. So soll der Soziallastenansatz in zwei Schritten von derzeit 15,3 (GFG 2013) auf die regressionsanalytisch ermittelte Gewichtung von 12,4 abgesenkt werden, die im GFG 2015 erreicht werden soll. Im GFG 2014 soll eine Gewichtung auf Basis des Mittelwerts zwischen der derzeitigen und der ermittelten Gewichtung vorgesehen werden (13,85).

Weitere Parameter des GFG sollen in einem Schritt angepasst werden. Dies betrifft die Hauptansatzstaffel, den Schüleransatz, den Zentralitätsansatz und den Flächenansatz. Ebenso soll auf der Einnahmekraftseite eine Anpassung der einheitlichen fiktiven Hebesätze erfolgen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in die Umsetzung des Ergebnisses des Zensus einzusteigen.

Eine Verabschiedung des GFG 2014 ist für Dezember 2013 geplant. Eine erste Modellrechnung des Landes zu den Auswirkungen des GFG 2014 ist am 20.08.2013 veröffentlicht worden.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass der Verbundsatz nach wie vor bei 23 % liegt, darin enthalten ist ein pauschaler Belastungsausgleich in Höhe von 1,17 Prozentpunkten für die Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten des Landes. Die von den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen seit langem geforderte Anhebung des Verbundsatzes auf 28,5 % (Basissatz aus den 80iger Jahren) ist nicht erfolgt.

Die originäre Finanzausgleichsmasse 2014 steigt auf rd. 9,5 Mrd. Euro. Dies bedeutet gegenüber dem Steuerverbund 2013 eine Erhöhung um 8,23 %. Ursache hierfür ist nach den Eckpunkten des Landes die Erhöhung der steigenden Einnahmen bei den Verbundsteuern und dem Länderfinanzausgleich und nicht die von den Kommunen und im kreisangehörigen Raum geforderte – zumindest teilweise – Anpassung des GFG 2014 an die Ergebnisse des FiFo-Gutachtens. Dies bedeutet zugleich, dass für den kreisangehörigen Raum fast keine relative Verbesserung erzielt wird, da dessen  Anteil an der verteilbaren Schlüsselmasse mit rd. 46,9 % nur um 1,6 % höher als im GFG 2013 liegt und das angesichts eines Anteils von 60 % der Bevölkerung im kreisangehörigen Raum. Hier hätte allein die teilweise Umsetzung des FiFo-Gutachtens auf der Basis der Zahlen des GFG 2013 auf den kreisangehörigen Raum im Rhein-Kreis Neuss eine Verbesserung der Finanzsituation um rd. 23,2 Mio. Euro ergeben.

Eine Übersicht zum derzeitigen Finanzausgleich 2010 – 2014 (1. Modellrechnung) ist beigefügt.

 

Die Landesregierung hat ebenfalls am 16.07.2013 über die Eckpunkte der als zweites Element der Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes vorgesehenen Solidarumlage entschieden. Danach soll die sogenannte Solidarumlage als Abundanzumlage mit einem jährlichen Volumen von 182 Mio. Euro ausgestattet werden. Zahlungspflichtig sollen dabei ausschließlich nicht am Stärkungspakt teilnehmende Gemeinden sein, die im GFG 2014 abundant sind und zudem in mindestens zwei der vier vorhergehenden Gemeindefinanzierungsgesetze, d. h. also mindestens zweimal im Zeitraum der Gemeindefinanzierungsgesetze 2010 bis 2013 abundant waren (sogenanntes „Modell 3 aus 5“).

Eine Absetzung der Solidarumlage bei den Kreisumlagegrundlagen soll nicht erfolgen. Abgeschöpft werden soll damit jeweils die ab dem ersten Euro fiktiv überschüssige Finanzkraft entsprechend dem Anteil der Gemeinden an der im Land insgesamt vorhandenen überschüssigen Finanzkraft. Der Anteil der abzuschöpfenden Finanzkraft soll individuell nach oben ab 50 % der der jeweiligen Gemeinden nach dem GFG zukommenden überschüssigen Finanzkraft begrenzt werden. Die Eckpunkte für eine Solidaritätsumlage als Teil der von den Kommunen zu erbringenden Komplementärmitteln nach § 2 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz sind als Anlage beigefügt.

Bezogen auf den Rhein-Kreis Neuss ergeben sich nach einer hier vorliegenden Berechnung folgende voraussichtliche Belastungen.

 

Stadt Grevenbroich                       1.390.465,00 Euro

Stadt Meerbusch                          2.336.754,00 Euro

Stadt Neuss                                1.602.081,00 Euro