-Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Nachdem sich Anfang vorigen Jahres nach
Auswertung des sicherheitstechnischen Sachverständigengutachtens zeigte, dass
die durch die Anschlussstellenplanung ausgelöste Störfallproblematik durch
technische Vorkehrungen und Maßnahmen allein nicht gelöst werden kann, war die
Bezirksregierung Düsseldorf kreisseits gebeten worden, eine Lösung im Wege
eines rechtlichen Abwägungsprozesses aufzuzeigen.
Das hierauf abzielende Schreiben des
Landrates ist in der letzten Sitzung des Ausschusses positiv aufgenommen und inhaltlich
gestützt worden. Gleichwohl steht eine offizielle Entscheidung zum Fortgang des
Verfahrens seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als
Planfeststellungsbehörde auch nach nochmaliger persönlicher Intervention durch
den Landrat unverändert aus.
Mit Hinweis auf ein diesbezügliches
Gespräch mit der Regierungspräsidentin am 25.11.2013, in dessen Rahmen u. a.
auch die Planung der AS Delrath thematisiert und deren regionale Bedeutung bejaht
wurden, hat der Landrat vor kurzem nochmals an den Fortgang des Verfahrens und
die Übersendung der erforderlichen Unterlagen erinnert.
Unterdessen haben Vertreter des
Verkehrsdezernates der Bezirksregierung in anderem Zusammenhang erkennen
lassen, dass nach deren Einschätzung die mit der AS-Planung verbundene
Problematik einer umfassenden rechtlichen und verkehrsfachlichen Aufarbeitung
bedarf, insbesondere unter Begutachtung des vorhandenen Straßennetzes und des
künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommens sowie unter besonderer
Berücksichtigung des von den Städten Neuss und Dormagen initiierten interkommunalen
Gewerbe- und Industriegebietes im Bereich Silbersee.
Hierbei wird zwingend und definitiv zu
klären sein, ob die heutige Linienführung der Verbindungsstraße bzw. der
Achtungsabstand von 110 m beibehalten werden kann bzw. ausreichend ist.
Diese auch den beteiligten Städten Neuss
und Dormagen bekannte Einschätzung schließt überdies auch die eigentlichen
verfahrensrechtlichen Beurteilungen ein, wonach die Notwendigkeit eines neuen
planungsrechtlichen Verfahrens dortigerseits ausdrücklich unterstrichen wurde.