Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2013 nach 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2013
Vorlage
20/3061/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß

§ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2014 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen. 

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2013 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2014 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2014 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2013 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2014 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

2.082.015,87 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2014

2.082.015,87 €

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

3.129.748,03 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

5.794.574,19 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2014

8.924.322,22 €

 

 

Eine Gesamtübersicht  der zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der Anlage beigefügt. Da zum 01.01.2014 die bisherige Finanzsoftware „KiRP“ durch die neue Software „SAP“ abgelöst wird, sind in der Übersicht sowohl die KiRP- als auch die SAP-Konten enthalten.