Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag beschließt, in den Schulausschuss …. ordentliche und …. stellvertretende Mitglieder zu wählen.
- Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulausschusses zu bestellen mit der Maßgabe, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Fraktion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmitglieder ihrer Fraktion berufen sind:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
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2. |
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3. |
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… |
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- Von
der Fraktion wird bestimmt zum
Ausschussvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r):
Von der Fraktion wird bestimmt zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r):
- Der Kreistag beschließt, folgende Geistliche als beratende Mitglieder gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz zu berufen:
a) Katholische Kirche
Mitglied: Herr Michael Wittenbruch
Stellvertreter: Kreisdechant Msgr. Guido Assmann
b) Evangelische Kirche
Mitglied: Pfarrer Ralf Laubert
Stellvertreter: Pfarrer Detlef Faber
Sachverhalt:
Nach § 85 Schulgesetz ist ein Schulausschuss zu bilden, der sich nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammensetzt. Je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
Für die katholische Kirche wurde Herr Michael Wittenbruch, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Kreisdechant Msgr. Guido Assmann, Neuss. Die evangelische Kirche hat Herrn Pfarrer Ralf Laubert, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Pfarrer Detlef Faber.
Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 KrO NW.