Beschlussempfehlung:
(1)
Der Rhein-Kreis Neuss setzt sein
Migrantenstipendium fort und wird auch weiterhin einen Stipendiaten/eine
Stipendiatin im Jahr mit 300 € monatlich fördern. Die Auswahl der Stipendiaten
soll auch weiterhin durch eine Jury erfolgen.
(2) Es wurden
folgende Vergabekriterien festgelegt:
- gutes bis sehr gutes Abitur
- seit mindestens drei Jahren Schulbesuch im Rhein-Kreis Neuss
- im Rhein-Kreis Neuss leben
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sein
- Einwanderung ohne deutsche Staatsbürgerschaft
- Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder anstreben.
Sachverhalt:
Im Rahmen seiner familienpolitischen
Entwicklungsförderung hat der Rhein-Kreis Neuss 2009 ein Migrantenstipendium
eingerichtet, um jungen Menschen, die unter schwierigen Startbedingungen
erfolgreich zum Abitur gelangt sind, ein Studium zu ermöglichen. Bereits im
darauf folgenden Jahr wurde das Stipendium mit dem Förderprogramm des Landes
zusammengeführt, so dass für die pro Jahr eingeplanten 300 € monatlich für
einen Stipendiaten 2 Stipendiaten pro Jahr bezuschusst werden konnten. Im
Rahmen des Landesprogrammes wurden von den monatlich gezahlten 300 € 150 € über
den Rhein-Kreis und 150 € über das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellt.
Auf diese Art und Weise konnte die Anzahl
der zu vergebenden Stipendien verdoppelt werden. Die Vergabe der Stipendien
erfolgte über die Partnerhochschulen RWTH Aachen und die Universität zu Köln.
Mittlerweile ist das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im
bundesweiten Förderprogramm des Deutschland-Stipendiums aufgegangen. Im Jahr
2013 wurden nach Beschluss des Finanzausschusses vom 19.02. zusätzlich monatlich
300 € zur Verfügung gestellt, um 2 Stipendien gezielt für Absolventen der
Berufsbildungszentren auszuloben. Zurzeit werden neun Stipendiatinnen und Stipendiaten
gefördert.
Mit dem Wechsel vom NRW-Stipendium zum
Deutschland-Stipendium haben sich die Vergabemodalitäten verändert:
-
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten
erfolgt an den Hochschulen zu allererst über die Noten, nur bei Gleichstand der
Noten werden Migrationshintergrund und / oder soziales Engagement als
zusätzliches Vergabekriterium herangezogen,
-
Die jeweilige Hochschule kann nicht mehr
garantieren, dass die Fördermittel des Kreises nur Studierenden aus dem
Rhein-Kreis Neuss zugute kommen,
-
Die durch eine Jury vorgenommene Vorauswahl, die
bisher im Rhein-Kreis Neuss praktiziert wurde, entspricht nicht der Vergabe des
Bundesstipendiums nach Schulnoten.
Aus den vorgenannten Gründen wäre eine
Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss am Deutschland-Stipendium an den genannten
Hochschulen nicht mehr mit dem Ziel des Migrantenstipendiums, jungen Menschen
mit Migrationshintergrund aus dem Rhein-Kreis Neuss ein Studium zu ermöglichen,
vereinbar.
Das ursprüngliche Ziel des Rhein-Kreises
Neuss, begabte junge Menschen, die mit ihren Familien aus dem Ausland in den
Rhein-Kreis Neuss eingewandert sind und erfolgreich ihr (Fach-)Abitur
erlangten, zu fördern, sollte jedoch fortgesetzt werden.
Da die Fördermittel des Bundes für die
nächste Stipendiatengeneration mit dem Beginn des Wintersemesters 2013/2014
entfallen, sollten die bisher mit Deutschland-Stipendium geförderten
Stipendiaten aus dem Rhein-Kreis Neuss auch weiterhin mit einem Betrag von 300
€ monatlich, der allerdings nunmehr in voller Höhe durch den Rhein-Kreis Neuss
aufzubringen ist, unterstützt werden.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass einer
der Stipendiaten eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, eine
Stipendiatin zukünftig über die Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wird und
eine Stipendiatin ihr Studium in diesem Jahr abschließt, könnte im Rahmen der
vorgesehenen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 ein Stipendiat zusätzlich
gefördert werden.