Beschlussempfehlung:
1. Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er stimmt dem Abschluss des beigefügten Nutzungsvertrages zu.
Sachverhalt:
„Heute, den 15.07.2008,
erschienen vor mir, dem unterzeichnenden Notar Dr. Klaus Hillers mit Amtssitz
in Neuss
1. Herr Prof. Ulrich Rückriem (…),
2. Herr Ltd. Kreisrechtsdirektor Tillmann Lonnes
LL.M.(GB) (…) und
3. Herr Sparkassendirektor Heinz Mölder (…).
(…)
Die Erschienenen zu Ziff. 2 und 3 erklären, dass sie nicht in eigenem Namen,
sondern als gesetzliche Vertreter der Stiftung Kulturpflege und Kulturförderung
der Sparkasse Neuss mit Sitz Oberstraße 110 – 124, 41460 Neuss handeln. (…)
Die Erschienenen erklären,
dass zwischen Prof. Ulrich Rückriem als Schenker und der Stiftung Kulturpflege
und Kulturförderung der Sparkasse Neuss als Beschenkte folgender
Schenkungsvertrag geschlossen wird.“
Was mit diesem
Schenkungsvertrag besiegelt wurde, hatte seinen Anfang auf der Kölner Domplatte
genommen. Dort hatten der Künstler und der damalige Kreisdirektor Dieter Patt
in den früher 90-er Jahren zueinander gefunden und per Handschlag eine
Zusammenarbeit bekundet, die ihresgleichen suchen kann.
Am
21. Mai 1993 errichtete Ulrich Rückriem auf dem Gelände des Kulturzentrums
Sinsteden auf eigene Kosten die Halle A als Ausstellungsort von Teilen seiner
Skulpturensammlung. Diese Halle, alle darin befindlichen Skulpturen (diejenigen
im Ausstellungs- und diejenigen im bisherigen Werkstattbereich) sowie die
Werke, die auf dem Gelände des Kulturzentrums stehen, sind mit der Schenkung in
das Eigentum der Stiftung übergegangen.
In
dem Buch „Ulrich Rückriem – Hallen Sinsteden“, das vom Verlag der Buchhandlung
Walther König, Köln, anlässlich des 70. Geburtstag des Künstlers am 30.09.2008
herausgegeben wurde, schrieb Herr Landrat Dieter Patt im Vorwort:
„Ich
freue mich sehr, dass Ulrich Rückriem mit Hilfe der Stiftung Kulturpflege und
Kulturförderung der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss dieser Sammlung
nun einen überzeugenden Abschluss gegeben hat und die Verantwortung für sein Werk
in diese Hände übergeht.“
Da
die Halle A teilweise auf einem Grundstück des Rhein-Kreises Neuss errichtet
wurde und die Stiftung Verpflichtungen zur Sicherung des Werks Ulrich Rückriems
eingegangen ist, bedarf es des Abschlusses des in Anlage beigefügten
Nutzungsvertrages.