Beschlussempfehlung:
1.
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages
beschließt der Kreistag einstimmig folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und
deren Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu wählen.
a)
9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag
gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
Lfd. Nr. |
Mitglied |
pers.
Stellvertreter |
Fraktion |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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b)
6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des
Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind
10. |
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11. |
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12. |
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13. |
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14. |
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15. |
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2. Zu beratende Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes
bestellt:
a) der
Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
Petrauschke,
Hans Jürgen Lonnes, Tillmann
b) die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
oder ihre Vertretung
Klein, Marion Schmitz-Doering,
Ulrike
c) ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter
oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt
wird
Windeler, Hans-
Dieter Steeger, Ulrich
d) ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der
vom Direktor der Agentur für Arbeit, Mönchengladbach bestellt wird
Emmerich, Hans Josef Engwicht, Martin
e) ein Lehrer und eine Lehrerin –einer von
diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat
bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden
Hansen, Monika Rainer-Jürgen Lange
Kuttner
Annika Moosen,
Ilona
f) ein Vertreter der Kreispolizeibehörde,
der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird
Hellwig, Heinz Burcharts, Wolfgang
g) je eine Vertretung der katholischen und
der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen
Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes
bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft
bestellt.
Dechant Clancet, Ulrich Isop-Sander, Thomas
Pfarrer Wehmeier,
Gernot Menn, Ulrich
h)
der
Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich
Kooy, Dirk Westerholz,
Georg
der Vorsitzende
des Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt,
Stefan Grahl,
Sascha
der Vorsitzende des
Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian Angerer, Sebastian
i)
eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Sportjugend im Kreissportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
Limbach, Martin Bader,
Rainer
j) eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
Keine Nennung Keine
Nennung
k)
Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)
- beratend
Sachverhalt:
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der
öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Korschenbroich und der Gemeinden
Jüchen und Rommerskirchen zuständig.
Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung
des Jugendamtes.
Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem
Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15
stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom
Kreistag zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter
werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestellt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
a)
9
Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer,
die in der Jugendhilfe erfahren sind.
b)
6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes
wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind.
Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu
berücksichtigen.
Die stimmberechtigten Mitglieder müssen für den Kreistag wählbar sein. Für
jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände haben mindestens die
doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und
Stellvertreter vorzuschlagen. Vorschläge können von jedem Verband einzeln oder
als gemeinsamer Vorschlag mehrerer Verbände vorgelegt werden.
Für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter
unter Buchstabe b) haben die Verbände folgende Vorschläge eingereicht:
Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern
folgende Vorschläge eingegangen:
1. |
Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. Montanusstraße 40 41515 Grevenbroich |
Martin Braun Albert-Schweizer-Weg 2 41515 Grevenbroich Tel: 02181-238104 (d.) |
Meike Braß Mommsenstraße 34 41470 Neuss Tel: 02133-2500105 (d.) |
2. |
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V. Am Flutgraben 63 41515 Grevenbroich |
Manfred Lenz Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V. Am Flutgraben 63 41515 Grevenbroich |
Hardy Schotten Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V. Am Flutgraben 63 41515 Grevenbroich |
3. |
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchengemeinden im Rhein-Kreis Neuss e.V. Am Ständehaus 12 41515 Grevenbroich |
Wiltrud Winzen Am Ständehaus 14 41515 Grevenbroich Tel: 02181-2123211 (d.) |
Bernd Gellrich Paracelsiusstraße 2 41539 Dormagen |
4. |
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband e.V. Bildungswerk der Generationen eGmbH Platz der Republik 13 41515 Grevenbroich |
Johannes-Adam Palm Im Herrenbusch 28 41517 Grevenbroich |
Ralf Cremer Weyerstr. 62 41363 Jüchen |
5. |
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband für den Rhein-Kreis Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
Karl Boland Der Paritätische Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
Helga Räder-ten Cate Der Paritätische Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
6. |
Kath. Jugendeinrichtung „Basement“ Hochstraße 24 41352 Korschenbroich |
Margareta Görris Rhedung 38 41352 Korschenbroich Tel: 02161-675422 |
Wilfried Cremer Eichendorfstraße 2 41352 Korschenbroich |
7. |
Jugendfeuerwehren der Gemeinde Rommerskirchen |
Jeannette Kraemer Gartenstr. 6a 41569 Rommerskirchen |
Marco Augstein Uferstraße 19 41569 Rommerskirchen |
8. |
Dycker Schloßspatzen Schloßstraße 8 41363 Jüchen |
Fuhrmann, Christiane Dycker Schloßspatzen Schloßstraße 8 41363 Jüchen Tel: 02182-50802 |
Maria Montero- Wagner Auf dem Acker 53 41363 Jüchen |
9. |
Mariposa Libre GmbH Neusser Straße 8 41352 Korschenbroich |
Schloß, Stefan Neusser Straße 8 41352 Korschenbroich Tel: 02161-8297677 |
Maync, Jessica Neusser Straße 8 41352 Korschenbroich Tel: 02161-8297699 |
10. |
s.m.i.l.e Praxis für pädagogisch therapeutische Jugendhilfe und
Familientherapie Michaelstraße 6 41460 Neuss |
Stevens, Petra An Heldsmühle 47 41352 Korschenbroich Tel: 02161-3043357 |
Wulff, Beate An Heldsmühle 47 41352 Korschenbroich Tel: 02161-304357 |
Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4
Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.
Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 3 der Satzung des
Jugendamtes an:
a) der Landrat oder ein von
ihm bestellter Vertreter
b) die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
oder ihre Vertreterin
Klein, Marion Schmitz-Doering, Ulrike
c) ein Vormundschaftsrichter, ein
Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in
Düsseldorf bestellt wird
Windeler, Hans- Dieter Steeger, Ulrich
d) ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der
vom Direktor der Agentur für Arbeit, Mönchengladbach bestellt wird
Emmerich, Hans-Josef Engwicht, Martin
e) ein Lehrer und eine Lehrerin –einer von
diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat
bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden
Hansen, Monika Rainer-Jürgen Lange
Kuttner Annika Moosen, Ilona
f) ein Vertreter der Polizei, der vom
Landrat als Polizeibehörde bestellt wird
Hellwig, Heinz Burcharts,
Wolfgang
g) je eine Vertretung der katholischen und
der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen
Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes
bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft
bestellt.
Dechant Clancet, Ulrich Isop-Sander,
Thomas
Pfarrer Wehmeier,
Gernot Menn, Ulrich
h) der Vorsitzende des Stadtjugendringes
Korschenbroich
Kooy, Dirk Westerholz, Georg
der Vorsitzende des
Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt, Stefan Grahl, Sascha
der Vorsitzende
des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian Hoscheck,
Dr. Martina
i) eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Sportjugend im Kreissportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
Limbach, Martin Bader,
Rainer
j) eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
Keine Nennung Keine
Nennung
k) Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung
(KrO)
- beratend
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter
werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den
Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.
Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern
besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NW mindestens 8 stimmberechtigte
Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.