Betreff
Erweiterung der Schule am Chorbusch in Dormagen um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Vorlage
40/106/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, dass die Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache) ab dem Schuljahr 2014/2015 in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form erweitert wird.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, dass der Rhein-Kreis Neuss mit den Städten Dormagen und Grevenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Trägerschaft der Schule am Chorbusch durch den Rhein-Kreis Neuss abschließt. Im Februar 2014 wurde die im Kreistag beratene öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom Landrat sowie vom Bürgermeister der Stadt Dormagen und von der Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich unterzeichnet.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht u. a. vor, dass die Schule am Chorbusch (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache) um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert wird.

 

Die Schulleitung der Schule am Chorbusch sowie das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss haben sich dafür ausgesprochen, dass die Schwerpunkterweiterung in integrativer Form erfolgt, d. h. für die unterschiedlichen Förderschwerpunkte werden keine separaten Klassen gebildet. Die Schülerinnen und Schüler werden nach Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet. Die Erweiterung soll sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe I gelten.

 

Mit der Martinusschule im Norden und der Schule am Chorbusch im Süden des Kreisgebietes gäbe es dann zwei Förderschulen, die Kinder und Jugendliche aufnehmen können, bei denen sowohl der Förderbedarf Lernen als auch der Förderbedarf Emotionale und soziale Entwicklung besteht.

 

Die Schwerpunkterweiterung wurde am 12.05.2014 im Schulausschuss beraten. Der Schulausschuss hat dem Kreistag einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: