Betreff
Verpflichtung und Einführung von Sachkundigen Bürgern
Vorlage
540/0215/XVI/2014
Art
Bericht
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Gemäß § 46 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 4 KrO NRW sind sachkundige
Bürger entsprechend Kreistagsabgeordneten durch den jeweiligen
Ausschussvorsitzenden in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel, zu der
die sachkundigen Bürger durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis
bekunden, wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“