Sachverhalt:
Nachdem zunächst in der Schweiz Bodenbelastungen
unter Stromleitungsmasten festgestellt wurden, hat die Fa. RWE
TransportnetzStrom GmbH ein Gutachterbüro beauftragt, stichprobenartig
Bodenuntersuchungen an den RWE-Höchstspannungsstrommasten durchzuführen. Dabei
wurden insbesondere im Umfeld älterer Strommasten, die bis 1972 mit Bleimennige
behandelt wurden, teilweise sehr hohe Schwermetallgehalte im Boden
nachgewiesen, die auch die Prüf- und Maßnahmewerte nach
Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) überschreiten.
Inzwischen hat das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) eine Arbeitsgruppe
unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Landwirtschaftskammer
(LWK) NRW gebildet. Diese Arbeitsgruppe diskutiert potentielle
Handlungskonzepte und erarbeitet Handlungsempfehlungen. Parallel hierzu hat RWE
TransportnetzStrom GmbH die zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden über die
ersten Untersuchungsergebnisse informiert. Unter anderem wurden landesweit in
22 Fällen sensible Nutzungen (Kinderspielflächen, Haus- und Wohngärten) im
direkten Umfeld der Masten festgestellt. Weitere Untersuchungen sind im Gange,
daher liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor.
Im Rhein-Kreis Neuss hat die RWE TransportnetzStrom
GmbH insgesamt fünf Standorte untersucht, allesamt Brachland bzw.
landwirtschaftlich genutzt. Auch bei diesen Untersuchungen wurden Prüf- und
Maßnahmenwertüberschreitungen festgestellt. RWE TransportnetzStrom GmbH hat
inzwischen zugesagt, die Böden im Umfeld seiner Höchstspannungsmasten, die mit
Bleimennige bzw. Zinkchromat behandelt wurden, aufkalken zu lassen und dafür
auch die Kosten zu übernehmen. Die Flächenbewirtschafter werden dazu einzeln
angeschrieben, eine Kalkempfehlung durch die LWK NRW wird beigefügt. Als
Nachweis der Durchführung wird RWE TransportnetzStrom GmbH eine entsprechende
Erklärung des Bewirtschafters einfordern. Durch das Aufkalken werden die
Schwermetalle im Boden besser gebunden.
Die RWE TransportnetzStrom GmbH hat zugesagt,
zusätzliche Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse den Unteren
Bodenschutzbehörden mitzuteilen. So sollen z. B. stichprobenartig Bleigehalte
in Nahrungs- und Futterpflanzen ermittelt werden sowie Erfolgskontrollen der
Kalkungsmaßnahmen erfolgen. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe des MUNLV wird
ebenfalls fortgeführt. So gibt es noch einige Arbeitsfelder: z. B. mit E.ON
einen weiteren Höchstspannungsnetzbetreiber mit seinen Strommasten, wo bis dato
keine Bodenuntersuchungen erfolgten, Untersuchungen im Bereich der Niedrigspannungsnetze,
Untersuchungen im Bereich aufgegebener Strommasten, aber auch die Relevanz
weiterer Schadstoffe wie PAK und PCB. Den Unteren Bodenschutzbehörden in NRW
wurden zwischenzeitlich vorläufige Handlungsempfehlungen übermittelt.
Insbesondere wird den UBB empfohlen, bei den mit Bleimennige und Zinkchromat
behandelten Masten nochmalig zu überprüfen, ob nicht doch eine sensible Nutzung
vorliegt.
Im Rhein-Kreis Neuss gibt es laut Angaben der RWE
TransportnetzStrom GmbH insgesamt 422 Höchstspannungsmasten, sämtlich mit
Bleimennige und Zinkchromat behandelt, jedoch ohne sensible Nutzungen im
direkten Umfeld. Die Untere Bodenschutzbehörde hat daraufhin die
Leitungstrassen mit Hilfe von Satellitenbildern untersucht und festgestellt,
dass sich bei 26 Höchstspannungsmasten doch sensible Nutzungen befinden können.
Es handelt sich dabei i. d. R. um Klein- und Wohngärten. In Kürze werden
sämtliche betroffenen Höchstspannungsmaste auf sensible Nutzungen untersucht.
Werden vor Ort diese sensiblen Nutzungen im direkten Umfeld der
Höchstspannungsmaste festgestellt, sind Maßnahmen
zu ergreifen. Dies können z. B. Bodenuntersuchungen sein oder auch
Verzehrsempfehlungen.