Betreff
Bodenbelastungen im Umfeld von Höchstspannungsstrommasten im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/473/2008
Aktenzeichen
68.2
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nachdem zunächst in der Schweiz Bodenbelastungen unter Stromleitungsmasten festgestellt wurden, hat die Fa. RWE TransportnetzStrom GmbH ein Gutachterbüro beauftragt, stichprobenartig Bodenuntersuchungen an den RWE-Höchstspannungsstrommasten durchzuführen. Dabei wurden insbesondere im Umfeld älterer Strommasten, die bis 1972 mit Bleimennige behandelt wurden, teilweise sehr hohe Schwermetallgehalte im Boden nachgewiesen, die auch die Prüf- und Maßnahmewerte nach Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) überschreiten.

Inzwischen hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Landwirtschaftskammer (LWK) NRW gebildet. Diese Arbeitsgruppe diskutiert potentielle Handlungskonzepte und erarbeitet Handlungsempfehlungen. Parallel hierzu hat RWE TransportnetzStrom GmbH die zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden über die ersten Untersuchungsergebnisse informiert. Unter anderem wurden landesweit in 22 Fällen sensible Nutzungen (Kinderspielflächen, Haus- und Wohngärten) im direkten Umfeld der Masten festgestellt. Weitere Untersuchungen sind im Gange, daher liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor.

Im Rhein-Kreis Neuss hat die RWE TransportnetzStrom GmbH insgesamt fünf Standorte untersucht, allesamt Brachland bzw. landwirtschaftlich genutzt. Auch bei diesen Untersuchungen wurden Prüf- und Maßnahmenwertüberschreitungen festgestellt. RWE TransportnetzStrom GmbH hat inzwischen zugesagt, die Böden im Umfeld seiner Höchstspannungsmasten, die mit Bleimennige bzw. Zinkchromat behandelt wurden, aufkalken zu lassen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Die Flächenbewirtschafter werden dazu einzeln angeschrieben, eine Kalkempfehlung durch die LWK NRW wird beigefügt. Als Nachweis der Durchführung wird RWE TransportnetzStrom GmbH eine entsprechende Erklärung des Bewirtschafters einfordern. Durch das Aufkalken werden die Schwermetalle im Boden besser gebunden.

Die RWE TransportnetzStrom GmbH hat zugesagt, zusätzliche Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse den Unteren Bodenschutzbehörden mitzuteilen. So sollen z. B. stichprobenartig Bleigehalte in Nahrungs- und Futterpflanzen ermittelt werden sowie Erfolgskontrollen der Kalkungsmaßnahmen erfolgen. Die Arbeit in der Arbeitsgruppe des MUNLV wird ebenfalls fortgeführt. So gibt es noch einige Arbeitsfelder: z. B. mit E.ON einen weiteren Höchstspannungsnetzbetreiber mit seinen Strommasten, wo bis dato keine Bodenuntersuchungen erfolgten, Untersuchungen im Bereich der Niedrigspannungsnetze, Untersuchungen im Bereich aufgegebener Strommasten, aber auch die Relevanz weiterer Schadstoffe wie PAK und PCB. Den Unteren Bodenschutzbehörden in NRW wurden zwischenzeitlich vorläufige Handlungsempfehlungen übermittelt. Insbesondere wird den UBB empfohlen, bei den mit Bleimennige und Zinkchromat behandelten Masten nochmalig zu überprüfen, ob nicht doch eine sensible Nutzung vorliegt.

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es laut Angaben der RWE TransportnetzStrom GmbH insgesamt 422 Höchstspannungsmasten, sämtlich mit Bleimennige und Zinkchromat behandelt, jedoch ohne sensible Nutzungen im direkten Umfeld. Die Untere Bodenschutzbehörde hat daraufhin die Leitungstrassen mit Hilfe von Satellitenbildern untersucht und festgestellt, dass sich bei 26 Höchstspannungsmasten doch sensible Nutzungen befinden können. Es handelt sich dabei i. d. R. um Klein- und Wohngärten. In Kürze werden sämtliche betroffenen Höchstspannungsmaste auf sensible Nutzungen untersucht. Werden vor Ort diese sensiblen Nutzungen im direkten Umfeld der Höchstspannungsmaste festgestellt, sind Maßnahmen zu ergreifen. Dies können z. B. Bodenuntersuchungen sein oder auch Verzehrsempfehlungen.