Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Übergriffe auf Asylbewerber im Rhein-Kreis Neuss" vom 17.10.2014
Vorlage
31/0290/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In einer Sondersitzung des Innenausschusses hat das Ministerium für Inneres und Kommunales den Landtagsmitgliedern am 16.10.2014 folgende Informationen zum Sachstand gegeben:

„Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle in Burbach beauftragte das Ministerium für Inneres und Kommunales unverzüglich das LKA NRW, eine zentrale Ermittlungskommission einzurichten, um alle Unterbringungseinrichtungen auf gleichgelagerte Straftaten zu überprüfen.

Die Maßnahmen des LKA führten bislang zur Feststellung von insgesamt 48 Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsbedienstete in den insgesamt 20 landeseigenen Einrichtungen im Tatzeitraum von Januar 2013 bis September 2014. Hierbei handelt es sich überwiegend um Körperverletzungen. Die Ermittlungsverfahren verteilen sich auf sieben Einrichtungen und deren Betreiber in Bad Berleburg, Burbach, Essen, Dortmund, Hemer, Neuss und Unna-Massen. Die 13 weiteren landeseigenen Einrichtungen sind nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht betroffen.

Von den 48 Ermittlungsverfahren wurden 10 Verfahren mangels hinreichender Anklagegrundlage (§ 170 II StPO) und 8 Verfahren wegen geringer Schuld (§ 153 I StPO) eingestellt. 20 der Verfahren befinden sich noch in der polizeilichen Sachbearbeitung, die übrigen in der staatsanwaltschaftlichen Bearbeitung.

Dieses ist nur eine vorläufige Bilanz. Die noch anhängigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften ermöglichen zurzeit noch keine abschließende Darstellung und Bewertung.“

Nach derzeitigem Sachstand liegen der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss drei Strafanzeigen von Bewohnern der Einrichtung am Alexianerplatz 1 in Neuss vor. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Mitarbeiter des dort tätigen Sicherheits-unternehmens.

In einem Fall vom 29.07.2013 wurden von dem beteiligten Asylbewerber und den Sicherheitskräften wechselseitig Anschuldigungen wegen Körperverletzung erhoben. Die Anzeige wurde am selben Tag im Rahmen eines Polizeieinsatzes aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen alle Beteiligten am 19.09.2013 in Ermangelung einer hinreichenden Anklagegrundlage gemäß § 170 II StPO eingestellt.

In einem zweiten Verfahren ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Bedrohung, Körperverletzung und Diebstahl. Zudem besteht in einem dritten Fall der Verdacht der Körperverletzung.

Die Kreispolizeibehörde geht jedem Hinweis auf mögliche Straftaten nach und setzt alles daran, die erhobenen Vorwürfe umfassend aufzuklären. Zu Einzelheiten laufender Verfahren erteilt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Auskunft.