Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss gliedert sich in fünf Produktgruppen:
40.1: Schulträgeraufgaben
40.2: Schulamt
40.3: Schulpsychologischer Dienst
40.4: Kultur
40.5: Kommunale Koordinierung.
Die Produktgruppen 40.1 – 40.3 sowie 40.5 nehmen Aufgaben aus dem Bereich Schule wahr. Diese Aufgaben werden im Folgenden kurz erläutert.
1.
Schulträgeraufgaben
Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von
·
vier Berufskollegs (Berufsbildungszentren – BBZ)
- BBZ Grevenbroich (2.203
Schüler/innen)
- BBZ Dormagen (1.238
Schüler/innen)
- BBZ Neuss-Hammfeld (1.834
Schüler/innen)
- BBZ Neuss-Weingartstraße (3.117
Schüler/innen)
·
drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige
Entwicklung
- Mosaik-Schule (Grevenbroich-Hemmerden) (135
Schüler/innen)
- Sebastianus-Schule (Kaarst-Holzbüttgen) (88
Schüler/innen)
- Schule am Nordpark (Neuss) (144
Schüler/innen)
·
einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache
- Michael-Ende-Schule (Neuss) (205
Schüler/innen)
·
einer Förderschule mit dem Schwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung
- Joseph-Beuys-Schule (Neuss) (132
Schüler/innen)
·
zwei Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen
sowie Emotionale und soziale Entwicklung
- Martinusschule (Kaarst) (110
Schüler/innen)
- Schule am Chorbusch (Dormagen (188
Schüler/innen)
(mit zusätzlichem Schwerpunkt Sprache)
Die Schulen sind rechtlich unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechtes..
Die Aufgaben eines Schulträgers ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen des Schulgesetzes NRW. Der Schulträger ist für die Errichtung und Verwaltung der Schulen verantwortlich. Er ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige nicht-pädagogische Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Für die Durchführung baulicher Maßnahmen an den Schulgebäuden des Rhein-Kreises Neuss ist das Amt für Gebäudewirtschaft zuständig. Die übrigen Schulträgeraufgaben werden federführend vom Amt für Schulen und Kultur wahrgenommen, insbesondere:
- Schulentwicklungsplanung
- Unterstützung der Schulen bei Haushaltsplanung und Haushaltsausführung
- Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln
- Organisation des Schülerspezialverkehrs zu den Förderschulen
- Übernahme der Schülerfahrkosten
- Organisation offener Ganztagsangebote an den Förderschulen
- Organisation der Mittagsverpflegung an den Förderschulen
- Erhebung von Elternbeiträgen für den offenen Ganztag und für die Mittagsverpflegung
- Schülerstatistik
- Angelegenheiten des Schulausschusses.
In der Produktgruppe 40.1 (Schulträgeraufgaben) sind drei Vollzeitstellen und zwei Teilzeitstellen mit 19,5 bzw. 20,5 Wochenstunden eingerichtet.
Weitere Informationen zu der Entwicklung der Berufskollegs und der
Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises enthalten die Vorlagen zu den TOP
6 und 8 dieser Sitzung.
2. Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
Das
Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss ist die untere staatliche
Schulaufsichtsbehörde für 74 Grundschulen, 11 Hauptschulen und 10
Förderschulen. Die Aufgaben werden von einer Kollegialbehörde, die aus fünf
Schulaufsichtsbeamtinnen und – beamten sowie dem Landrat des Rhein-Kreises
Neuss besteht, wahrgenommen. Für die Verwaltungsaufgaben stehen den
Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten sechs Kreisbedienstete auf 5
Vollzeitstellen und zwei Teilzeitstellen mit 20 bzw. 20,5 Wochenstunden zur Seite.
Der
Aufgabenbereich des Schulamtes umfasst die Dienst- und Fachaufsicht über die
Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen.
Zur
Dienstaufsicht über die Grundschulen zählen die Personalangelegenheiten der
rund 1.400 Lehrkräfte, u. a. Neueinstellungen, Personaleinsatz, dienst- und
tarifrechtliche Entscheidungen (z. B. Urlaub, Elternzeit, Fortbildungen),
Vertretungsreserve sowie die Beratung in besoldungs- und dienstrechtlichen
Fragen.
Im Zuge der inklusiven Beschulung werden im Schulamt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, den jeweiligen Schulträgern und den Inklusionskoordinatorinnen die Orte des Gemeinsamen Lernens festgesetzt. Die Inklusionskoordinatorinnen sind zwei erfahrene Sonderpädagoginnen, die seit dem Jahr 2011 jeweils mit einer halben Stelle durch das Land für die Durchführung des regionalen Inklusionsprozess an das Schulamt abgeordnet wurden
In
Schülerangelegenheiten ist das Schulamt zuständig für die Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Schulamt
plant und organisiert die Sprachstandsfeststellung bei den Vierjährigen.
Des Weiteren ist das Schulamt zuständig für die Rechtsberatung der Schulen in
den oben genannten Schulformen zuständig.
Eine
der Hauptaufgaben des Schulamtes ist die Beratung der Schulen in Fragen der
Schulentwicklung und Schulorganisation. Ein Kompetenzteam berät und unterstützt
Schulen im Rahmen ihrer Konzeptarbeit und bietet bedarfsorientierte Fortbildung
an. Hiermit werden die Schulen hinsichtlich der Unterrichtsqualität
unterstützt.
In
zahlreichen Bereichen nimmt das Schulamt Aufgaben für alle im Rhein-Kreis Neuss
vorhandenen Schulformen wahr. Dazu gehören, die Organisation des Hausunterrichts,
die Durchführung der Externenprüfung, Beratung, Unterstützung und Aufsicht bei
der schulinternen Lehrerfortbildung sowie Medienberatung, die Beschulung
ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen und Schüler, Information über
Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung einer
Schulschiedsstelle, Koordination des Schulgesundheitswesens einschl. Beratung
und Information bei der schulischen Suchtprävention, Zusammenarbeit mit
örtlichen Diensten kommunaler und freier Träger zur Unterstützung der Schulen.
Die
enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, dem Schulpsychologischen Dienst, dem
Kreismedienzentrum und dem Gesundheitsamt sowie der Kreispolizeibehörde zeigt
sich in vielen gemeinsamen Projekten. Hierher gehören u.a. die Arbeitskreise
„Keine Gewalt“, „Schule – Beruf“ mit dem dazu gehörigen Lehrerbetriebspraktikum,
Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulamt, Jugendhilfe und
Schulpsychologischem Dienst bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten sowie
Handlungsempfehlungen, insbesondere für Schulen, bei Schulschwänzen.
3. Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst ist in Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Korschenbroich und Meerbusch mit seinen Beratungsstellen und Sprechtagen kreisweit präsent. Durch diese dezentrale Organisation ist die bürgernahe Beratung und Betreuung aller am Schulleben Beteiligten gewährleistet.
Um den direkten Zugang zur Beratung ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen, finden persönliche und telefonische Sprechtage in den Beratungsstellen oder Schulen statt, an denen Ratsuchende gemeinsam mit den Fachkräften nach Lösungswegen suchen können.
Beratung, Diagnostik, Förderung und Fortbildung suchen und finden alle am Schulleben Beteiligten mit schulischen Fragestellungen. Dabei geht es um Fragestellungen der Teilleistungsschwierigkeiten in Abgrenzung zu allgemeinen Lernschwierigkeiten, besonderen Begabungen, Schullaufbahnfragen z.B. bei Einschulung oder zur weiterführenden Schule sowie um soziale Verhaltensauffälligkeiten in der Schule bis hin zur Krisenintervention. Ein besonderes Augenmerk wird in der Einzelfallberatung und fallübergreifenden Arbeit zunehmend dem Thema “Inklusion“ gewidmet.
Der
Schwerpunktsetzung in der Fallarbeit wurde in den letzten Jahren eine immer
stärker gewichtete Arbeit im vorbeugenden und multiplikatorischen Bereich hinzugefügt:
Schulungen und Informationsveranstaltungen im vorschulischen Bereich,
Elternschule, Lehrerfortbildung, Supervision, Beratungslehrergruppen, Programme
zur Förderung der sozialen Kompetenz, Entwicklung von Lernprogrammen sowie
Fördermaterialien und Durchführung von Gruppenseminaren zur Erhöhung der
Rechtschreibsicherheit umschreiben das Spektrum der fallübergreifenden
Tätigkeiten.
Die Beratungs-, Förder- und Fortbildungstätigkeit wird von
psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften geleistet, für die es 6
kommunale und 3 landespsychologische Stellen und 3 kommunale Stellen für
Sozialpädagoginnen im Schulpsychologischen Dienst gibt.
4. Kommunale
Koordinierung im Rhein-Kreis Neuss
Seit 1. Mai 2014 beteiligt sich der
Rhein-Kreis Neuss an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss -
KAoA)“ und hat dazu ein Kommunales Koordinierungsbüro im Amt für Schulen und
Kultur mit einer Leiterin, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter
eingerichtet, um den Übergang
von der Schule in Ausbildung und Beruf nachhaltig zu verbessern. Mit diesem vom
Land einheitlich und effizient gestalteten und durch ESF- und Landesmittel
finanzierten Übergangssystem nimmt die Kommunale Koordinierung alle Schülerinnen
und Schüler im RKN in den Blick und ermöglicht ihnen einen guten,
zielgerichteten und frühzeitigen Start in Ausbildung oder Studium.
Ziel des Kommunalen Koordinierungsbüros ist es, allen jungen Menschen
nach der Schule möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung
oder Studium zu eröffnen und durch ein effektives, kommunal koordiniertes
Gesamtsystem unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Dazu werden Jugendliche und
ihre Eltern von der Kommunalen Koordinierung im Rhein-Kreis Neuss auf dem Weg
in die Berufswelt nachhaltig unterstützt.
Bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems hat der Rhein-Kreis Neuss
eine wichtige Rolle und bündelt über die Kommunale Koordinierungsstelle die
Aktivitäten vor Ort. Zum Aufgabenspektrum der kommunalen Koordinierungsstelle
gehören:
·
Ansprache
und Zusammenführung aller relevanten Partner,
·
Herstellung
von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite,
·
Initiieren
von Absprachen und Vereinbarungen zwischen allen Partnern,
·
Umsetzen
des definierten Berufsorientierungsinstrumentariums,
·
Nachhalten
der Wirksamkeit und Qualitätssicherung sowie
·
Evaluierung
auf lokaler Ebene.
Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den acht Städten des
Rhein-Kreis Neuss die zuständigen Landesministerien (Arbeitsministerium -MAIS
und Schulministerium - MSW), die Bezirksregierungen, die Bundesagentur für
Arbeit, die Jobcenter, Schulen, Jugendämter, Bildungsträger, die Wirtschaft
sowie die Gewerkschaften.
Grundlage für die
Landesinitiative sind die Vereinbarungen im Ausbildungskonsens NRW von 2011, in
dem sich die oben genannten Partner mit der Landesregierung auf ein
Gesamtkonzept für einen systematischen Übergang von der Schule in den Beruf
verständigt und sich zur gemeinsamen Umsetzung verpflichtet haben.
Das neu definierte KAoA-Instrumentarium soll
die Berufs- und Studienorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken.
Ab Klasse 8 werden alle Schülerinnen und Schüler eine
verbindliche, systematische und geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung
mit regelmäßigen Praxisphasen auf Basis einer vorgelagerten Potenzialanalyse
erhalten. Ergänzend zum Unterricht werden Berufsfelderkundungen und Praktika
ermöglicht, um betriebliche Wirklichkeit zu erfahren und verschiedene
Berufsfelder kennenzulernen. Dabei sind Gymnasien genauso einbezogen wie Haupt-
und Förderschulen.
Angesichts der großen
Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Rhein-Kreis Neuss (ca. 5.000
Jugendliche in allen 8. Klassen) wird das neue Übergangssystem Schule-Beruf
schrittweise im Rhein-Kreis Neuss eingeführt. Bis zum Schuljahr 2016/17 sollen
alle weiterführenden Schulen integriert sein und das definierte Instrumentarium
vor Ort umsetzen. Bis zum Ende jeder Schulzeit wird mit den Schülerinnen und
Schülern eine individuelle Anschlussperspektive erarbeitet und durch eine
konkrete Anschlussvereinbarung dokumentiert.