Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 10.11.2014 hat der Schulausschuss über die Auswirkungen der Inklusion auf die Förderschullandschaft im Rhein-Kreis Neuss beraten.
Zurzeit werden im Rhein-Kreis Neuss 798 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an 53 allgemeinen Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf unterrichtet – davon 390 in der Primarstufe und 408 in der Sekundarstufe I. Dies sind rund 36,4 % aller Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Schulen im Rhein-Kreis Neuss (Schuljahr 2013/2014: 29,3 %).
Mit der
Zielsetzung, Inklusion auch im schulischen Bereich umzusetzen, werden vor allem
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen in
allgemeinen Schulen unterrichtet. Dies hatte zur Folge, dass die Schülerzahlen
an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, die sich alle in der
Trägerschaft kreisangehöriger Kommunen befanden, in den vergangenen Jahres
kontinuierlich gesunken sind. Im Schuljahr 2007/2008 besuchten noch 1.800
Kinder und Jugendliche eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen im
Rhein-Kreis Neuss. Im Schuljahr 2014/2015 sind es nur noch 1.393 (- 22,6 %).
Nach der Verordnung über die Mindestgrößen
von Förderschulen und der Schule für Kranke vom 16.10.2013 beträgt die
Mindestgröße von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und
Schüler. Ausnahmeregelungen, nach denen mit Zustimmung der Bezirksregierung
diese Mindestgröße um bis zu 50 % unterschritten werden kann, wenn die
schulorganisatorischen Verhältnisse und die Gewährleistung eines zumutbaren
Schulbesuchs dies erfordern, sieht diese Verordnung nicht mehr vor. Damit bei
Unterschreiten der Mindestgröße Förderschulen nicht geschlossen werden müssen, sind
schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich, z. B. die Zusammenlegung von
Schulen. So empfiehlt das Land in der Begründung zu der o. g. Verordnung u. a.,
mehrere Förderschulen in der Trägerschaft von Gemeinden zu einer Schule in
Kreisträgerschaft zusammenzulegen.
Ziel des Rhein-Kreises Neuss ist es, auf
der Grundlage des die Bildung betreffenden Art. 24 der
UN-Behindertenrechtskonvention und des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW den
Eltern der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch
künftig ein Wahlrecht hinsichtlich des Förderortes zu ermöglichen und durch
Investitionen in die Förderschulen den Fortbestand eines bedarfsgerechten
Förderschulangebotes für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung,
Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Lernen im Rhein-Kreis Neuss zu
gewährleisten.
Mit dieser
Zielsetzung hat der Rhein-Kreis Neuss auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen mit den bisherigen kommunalen Schulträgern zum Schuljahr
2013/2014 die Martinusschule in Kaarst und zum Schuljahr 2014/2015 die Schule
am Chorbusch in Dormagen in seine Trägerschaft übernommen. Zugleich wurden
2013/2014 die Raphaelschule in Meerbusch und 2014/2015 die
Martin-Luther-King-Schule in Grevenbroich geschlossen.
Vom Rückgang
der Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sind auch
zwei Schulen der Stadt Neuss betroffen: die Schule am Wildpark und die
Herbert-Karrenberg-Schule, die gleichzeitig Verbundschule mit der Schule für
Kranke ist. Im Schuljahr 2014/2015 erreichen beide Förderschulen nicht mehr die
nach der Mindestgrößenverordnung erforderliche Schülerzahl von 144 (Schule am
Wildpark: 142, Herbert-Karrenberg-Schule: 98). Schulorganisatorische Maßnahmen
sind daher unumgänglich.
Der Rat der
Stadt Neuss hat daher am 12.12.2014 beschlossen, die Schule am Wildpark zum
31.07.2015 aufzulösen und die Schülerinnen und Schüler beider Schulen am
Standort der Herbert-Karrenberg-Schule zusammenzuführen. In dem Gebäude der
Schule am Wildpark sollen die Jahrgangsstufen 5 – 7 der benachbarten
Gesamtschule an der Erft untergebracht werden.
Der Rhein-Kreis Neuss hat mit der Stadt Neuss vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler der beiden Neusser Schulen auch an die Martinusschule in Kaarst oder die Schule am Chorbusch in Dormagen wechseln können, wenn die Eltern dies wünschen und die Aufnahmekapazitäten der beiden Schulen dies zulassen.