Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss im Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf.
Sachverhalt:
Die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss im Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2015 beraten. Die Beschlussfassung über die Stellungnahme wurde in die Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 vertagt. Aufgrund der Beratung im Kreisausschuss wird eine Ergänzung der Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss zu folgenden Punkten vorgeschlagen:
Dynamisierung der
Flächenrankings in und um Düsseldorf
Die von der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf-Kreis Mettmann-Rhein-Kreis Neuss entwickelte und vom Rhein-Kreis Neuss in seine Stellungnahme übernommene Anregung zur Dynamisierung des Flächenrankings zielt allein darauf ab, während der Laufzeit des neuen Regionalplans flexibel auf derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können. Die Höhe des voraussichtlich nicht in den Grenzen der Stadt Düsseldorf zu deckenden Wohnraumbedarfs wurde im Regionalplanentwurf mit rd. 12.000 Wohneinheiten ermittelt. Dieser Bedarf soll bei der angeregten Dynamisierung des Flächenrankings unangetastet bleiben. Gleiches gilt für die Gebietskulisse „In und um Düsseldorf“ (30 Minuten Fahrtzeit zur Landeshauptstadt mit PKW oder ÖPNV). Allerdings soll es im Rahmen der Dynamisierung möglich sein, dass Kommunen denen bisher keine zusätzlichen ASB-Flächen zugewiesen wurden, neue Flächen erhalten, sofern sie Standorte mit den geforderten hohen Standortqualitäten einbringen können.
Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss um folgenden klarstellenden Absatz zu ergänzen:
Die Dynamisierung
des Flächenrankings soll auf der Grundlage des im Regionalplanentwurf
festgestellten Bedarfsüberhangs der Stadt Düsseldorf von rd. 12.000 Wohneinheiten
und des abgegrenzten Untersuchungsgebiets „In und um Düsseldorf“ erfolgen (S.
170/171 der Begründung zum Regionalplanentwurf). Auch Kommunen, denen bisher
keine zusätzlichen Flächen zugewiesen wurden, können über die Laufzeit des
Regionalplans Flächen erneut bzw. neue Flächen einbringen. Dies betrifft im
Gebiet des Rhein-Kreises Neuss die Städte Grevenbroich, Kaarst sowie die
Gemeinde Jüchen.
Schienenverkehr
Im Gegensatz zum derzeitigen Regionalplan (GEP 99) enthält der neue Regionalplanentwurf keine Aussagen zum S-Bahn-Netz in der Region. Der neue Regionalplan beschränkt sich hinsichtlich des Schienennetzes im Wesentlichen auf eine Sicherung vorhandener, auszubauender oder möglicherweise zu reaktivierender Trassen. Diese Zurückhaltung ist angesichts der regionalplanerisch gewünschten Verknüpfung zwischen Siedlungsentwicklung und Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs unverständlich. Es sollte daher angeregt werden, zumindest das S-Bahn-Netz in der Region in einer Beikarte zu Kapitel „5.1.3 – Schienennetz“ darzustellen. Grundlage sollte hierbei der Bestand des S-Bahn-Netzes sowie die im Bedarfsplan des Landes enthaltenen Ausbaumaßnahmen (im Rhein-Kreis Neuss Verlängerung der S 28 in westliche Richtung, Umbau der Strecke RB 38) sein.
Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss um folgendes Kapitel zu ergänzen:
Zu 5.1.3
Schienennetz
Nach dem
vorliegenden Regionalplanentwurf ist eine möglichst intensive Ausnutzung von
Siedlungspotentialen an Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs anzustreben. Vor diesem Hintergrund sollte zumindest das
S-Bahn-Netz in der Region (wieder) im Regionalplan dargestellt werden (Beikarte
zu Kapitel 5.1.3 – Schienennetz). Hierbei sind neben dem Bestand auch Ausbaumaßnahmen
des Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen (im Rhein-Kreis Neuss Umbau der
Strecke der RB 38 und westliche Verlängerung der Regiobahn S 28) darzustellen.
Flughäfen/Luftverkehr
Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss um folgendes Kapitel zu ergänzen:
Zu 5.1.5
Flughäfen/Luftverkehr
In der Grafik auf
Seite 131 Regionalplanentwurf ist die Bezeichnung „Flughafen
Düsseldorf-Mönchengladbach“ durch die luftrechtliche Klassifizierung
„Verkehrslandeplatz Mönchengladbach“ zu ersetzen.
Grafische
Darstellungen – Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
Industrielle Betriebe können – je nach Betriebsart – erhebliche Abstandserfordernisse zu sensiblen Raumnutzungen wie etwa Wohngebieten auslösen. Für die neu im Regionalplan dargestellten Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) ist daher eine Steuerung der zulässigen Betriebe anhand der örtlichen Verhältnisse im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme des Kreises um folgenden klarstellenden Satz zu ergänzen:
Bei der Entwicklung
des vorgenannten Bereiche ist durch geeignete bauleitplanerische Festsetzungen
die Zulässigkeit von Betrieben unter immissionsschutzrechtlichen
Gesichtspunkten zu steuern.
Die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss mit vorstehend vorgeschlagenen Ergänzungen (Kursiv und Unterstrichen dargestellt) ist als Anlage beigefügt.