Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dass der Kreistag die
Änderung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von
Kindertageseinrichtungen in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschließt.
Sachverhalt:
Das Kreisjugendamt fördert die Kindertageseinrichtungen im
Zuständigkeitsbereich auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des
Landes NRW und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO).
In der DVO hat sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, das
Förderverfahren zwischen dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(Landesjugendamt) und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(Jugendamt) zu regeln. Regelungen zum Verhältnis zwischen örtlichem Träger und
Träger von Kindertageseinrichtungen werden nicht getroffen.
Daher hat der Kreistag am 12.01.2011 die Satzung des Rhein-Kreises
Neuss zur Förderung von Kindertageseinrichtungen verabschiedet.
In der Satzung werden das Antrags-, Bewilligungs- und
Abrechnungsverfahren für die KiBiz- Leistungen
zwischen Kreisjugendamt und Träger der Kindertageseinrichtungen
verbindlich geregelt. Insbesondere werden hier auch Termine und Fristen
genannt, damit das Kreisjugendamt seinen Verpflichtungen gegenüber dem
Landesjugendamt fristgerecht nachkommen kann.
Eine Haftung des Jugendamtes für Versäumnisse der Träger wird damit
ausgeschlossen.
Das zweite Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz des Landes NRW ist
zum 01.08.2014 in Kraft getreten. Durch das Änderungsgesetz wird eine
grundlegende Überarbeitung der Satzung notwendig. Zu beachten ist, dass sich
das Abrechnungsverfahren durch die Einführung der Planungsgarantie (§ 21 e
KiBiz) erst zum 01.08.2015 ändert und deshalb die Änderung der Satzung zum
Kindergartenjahr 2015/16 sinnvoll ist.
Wesentliche Anpassungen der Satzung erfolgen durch:
-
§ 2 Antragsverfahren - Aufnahme und Förderung von
Kindern mit Behinderung oder Kinder die von einer Behinderung bedroht sind, im
laufenden Kindergartenjahr.
-
die Aufnahme der Regelungen hinsichtlich der neuen
KiBiz-Leistungen Verfügungspauschale und plusKita.
-
Änderung der Sprachförderung.
Die Sprachförderung aufgrund des § 36 Abs.
2 des Schulgesetzes NRW wird zum 31.07.2016 zugunsten einer
„alltagsintegrierten Sprachförderung gemäß § 13 c KiBiz“, eingestellt.
-
Die Anpassung des Verfahrens an die
weiterentwickelte webbasierte Anwendung KiBiz.web (Die tatsächliche Belegung
einer Einrichtung wird über KiBiz.web erfasst.
Monatsmeldungen darüber hinaus an das
Jugendamt sind deshalb nicht mehr notwendig.
-
Aufnahme der 4 % Klausel (§ 2 Abs. 2).
-
Vorgaben zum Inhalt der Betreuungsverträge (§ 4)
als Grundlage der finanziellen Förderung.
Die zu beschließende Satzung sowie eine Synopse der zur Zeit gültigen
und der zukünftigen Satzung sind als Anlage angefügt.