Sachverhalt:
Die Ausbaumaßnahme
beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor einschließlich Kreisverkehrsplatz.
Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 wurde bereits im Jahr 2004 gebaut, so dass noch
das Reststück bis zum Deichtor realisiert werden muss. Die Verwaltung plant den
Neubau eines kombinierten Rad- und Gehweges zwischen Deichtor und Kreisverkehr.
Darüber hinaus bekommt die K 1 (Straße Zur Rheinfähre) einen erstmaligen
frostsicheren Ausbau. Der mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgesetzte
kombinierte Rad- und Gehweg wird 3,00 m breit. Die zweistreifige Fahrbahn
erhält eine Breite von 6,00 m.
Die K 1 hat zurzeit nur eine 4,50 - 5,00 m breite Fahrbahn ohne Rad-
und Gehweganlagen. Durch den fehlenden frostsicheren Aufbau der Straße befindet
sich der Gebrauchs- und Substanzwert der Straße (allgemeine Unebenheiten,
Absackungen, Risse, Flickstellen, etc.) in einem sehr schlechten Zustand.
Besonders am Wochenende, wenn reger Ausflugsverkehr herrscht, kommt es immer
wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Kfz-Verkehr, Radfahrern und
Fußgängern, die sich die schmale Fahrbahn gemeinsam teilen müssen.
Der Restausbau der K
1 Rheinfähre (II. Bauabschnitt) dient somit zur Verbesserung der Verkehrssituation
für den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr
von und in Richtung Rheinfähre.
Die Deichsanierung
im Bereich der K 1 einschließlich des neuen Deichtors ist seit längerem
abgeschlossen. Bestandteil der Deichsanierung war auch der Radweg vom Deichfuß
(Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg (Deichtor) auf
der Landseite. Es steht somit noch der Lückenschluss der Radwegeverbindung bis
zum Kreisverkehrsplatz
K 1/K 9 aus. Dieser
Lückenschluss konnte bisher aufgrund von fehlendem Grunderwerb nicht realisiert
werden. Nach Aufgabe des dort ansässigen Gaststättenbetriebes und Abbruch der
Gebäude wurde das betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer
Wohnbebauung über einen neuen Bebauungsplan zugeführt. Der erforderliche
Grunderwerb konnte zwischenzeitlich auch erfolgreich abgeschlossen werden.
Nach Aussage der
Bezirksregierung Düsseldorf gilt der Restausbau der K 1 Rheinfähe als laufende
Maßnahme und nicht als Neubaumaßnahme, die somit ohne Neubeantragung gefördert
werden kann. Die Ausstellung des Bewilligungsbescheides, der die Voraussetzung
für die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist, soll bis zum Jahresende erfolgen,
so dass die Maßnahme Anfang 2016 seitens der Verwaltung ausgeschrieben werden
kann. Der Baubeginn wird für Frühjahr 2016 anvisiert. Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf 214.000,00 €.