Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit September/Oktober 2015 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

1.1.      Sitzung des Regionalrates

 

Am 24.09.2015 fand die Sitzung des Regionalrates Düsseldorf statt. Zu seiner Vorbereitung tagte am 17.09.2015 der Planungsausschuss.

 

Im Vorfeld der Regionalratssitzung fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung ein Vortrag zum Thema Metropolregion Rheinland durch Herrn Prof. Thierstein von der Technischen Universität München statt. Auch die Mitglieder des Regionalrates Köln nahmen hieran teil. Der Vortrag ist dem Bericht zur Regionalarbeit als Anlage beigefügt.

 

In der sich anschließenden Sitzung des Regionalrates waren folgende Tagesordnungspunkte aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss von besonderer Bedeutung:

 

·         Unterrichtung über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2015

           

Die Bezirksregierung legte die Unterrichtung über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2015 vor. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes Nordrhein-Westfalens hatte am 25.06.2015 das Städtebauförderprogramm 2015 veröffentlicht. Es umfasst landesweit ein Zuschussvolumen von mehr als 258 Mio. € (143 Mio. € Landesmittel/115 Mio. € Bundesmittel). Ein Reserveprogramm ist nicht vorgesehen. Für den Zuständigkeitsbereich des Regionalrates ist ein Fördervolumen in Höhe von 35,8 Mio. € festgelegt.

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen enthalten:

 

 

 

Programm-vorschlag

2015

Programm-

veröffentlichung

StbFP

 

 

Mittel-

empfänger

Maßnahme

Priorität A

Förde-

rung

Abwei-

chung

Projekt-beschreibung

Grund

Abweichung

Stadt Dormagen

Soziale Stadt, Dormagen-Horrem

560 €

586 €

26 €

Wettbewerbe, Umgestaltung, Kreisverkehr, Öffentlichkeitsarbeit

Änderung zuwendungsfähiger Ausgaben nach Vorlage aktualisierter Antragsunterlagen

Stadt Grevenbroich

Stadtumbau West-Grevenbroich Innenstadt

434 €

434 €

 0 €

Umgestaltung öffentliche Erschließung Flutgrabenque-rungen und Brücke Graf-Kessel-Str., Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Profilierung und Aufwertung des Gebiets, energetische Ertüchtigung Jugendtreff „Alte Feuerwache“

 

 

 

 

 

 

-------------------

 

Der Regionalrat hat die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.

 

 

·       Rheinblick – Flächenmonitoring 2014

 

Die Bezirksregierung legte mit dem Rheinblick Flächenmonitoring 2014 die Fortschreibung und Auswertung der kontinuierlichen Siedlungsflächenerhebung („Siedlungsmonitoring“) in der Planungsregion Düsseldorf zum Stichtag 01.01.2014 vor.

 

Zum Stichtag stehen in der Planungsregion Düsseldorf ca. 1.863 ha und rd. 45.000 Wohneinheiten (WE) als Reserven für eine Wohnnutzung in den Flächennutzungsplänen zur Verfügung. Hinzu kommt 50.000 WE auf ASB-Reserveflächen und laufenden FNP-Änderungen mit rd. 2.900 WE.

 


Für den Rhein-Kreis Neuss ergibt sich aus dem Flächenmonitoring 2014 folgendes Ergebnis:

 

Wohnen

2014

 

Reserve

Flächen-monitoring

2014 FNP

in ha

Reserve

Flächen-

monitoring

2014 FNP

in WE

Laufende

FNP Änd.

(34er Reserven)

in ha

Laufende

FNP Änd.

(34er Reserven)

in WE

Baulücken

und

Bestands-

potentiale

in WE

ASB-

Reserven

in WE

Rhein-Kreis Neuss

241

5.347

55

1.141

2.886

10.620

Stadt Dormagen

16

  250

11

  292

  248

  1.295

Stadt Grevenbroich

47

1.013

20

  154

  416

    420

Gemeinde Jüchen

57

  970

0

     0

  287

    150

Stadt Kaarst

15

  333

7

  120

  178

    980

Stadt Korschenbroich

28

  797

-

     0

  304

    450

Stadt Meerbusch

22

  624

2

    80

  132

4.060

Stadt Neuss

50

1.241

14

  480

1.262

3.115

Gemeinde Rommerskirchen

8

  119

 1

   15

    59

   150

 

Bei den Gewerbeflächen stehen in der Planungsregion Düsseldorf ca. 1.863 ha verfügbare Reserven für eine gewerbliche Entwicklung in den Flächennutzungsplänen zur Verfügung. Hinzu kommen eingeschränkt verfügbare Betriebserweiterungsflächen (ca. 285 ha) und laufende FNP-Änderungen (ca. 71 ha).

 

Für den Rhein-Kreis Neuss ergibt sich aus dem Flächenmonitoring 2014 – Gewerbe folgendes Ergebnis:

 

Gewerbe

2014

 

Reserve

Flächenmonitoring

2014 FNP in ha

(sofort bis langfristig verfügbar)

Laufende

FNP Änderungen

(34er Reserven)

Betriebser-weitungs-

flächen

GIB/ASB

(Gewerbe-Reserven)

2014

Rhein-Kreis Neuss

226

35

25

98

Stadt Dormagen

29

0

0

6

Stadt Grevenbroich

59

2

19

0

Gemeinde Jüchen

19

11

1

3

Stadt Kaarst

2

0

0

40

Stadt Korschenbroich

42

0

0

0

Stadt Meerbusch

19

0

0

0

Stadt Neuss

52

22

6

49

Gemeinde Rommerskirchen

5

0

0

0

 

Der Regionalrat hat das vorgelegte  Regionalmonitoring zur Kenntnis genommen.

 

1.2      Verkehrsausschuss/Fortschreibung der Priorisierungslisten von 2011 für die Planungspriorisierung der Maßnahmen des Bundesfernstraßenbedarfsplans und des Landesstraßenbedarfsplans

 

Die Sitzung des Verkehrsausschusses musste im vergangenen Sitzungszug entfallen. Die Mitglieder des Regionalrates wurden jedoch über die Fortschreibung der Priorisierungslisten zu den Bedarfsplänen informiert.

 

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens hatte im Jahr 2011 eine Priorisierungsliste für die Maßnahmen des Bundesfernstraßenbedarfsplans und des Landesstraßenbedarfsplans vorgelegt. Für einige Maßnahmen war damals festgelegt worden, nach Abschluss der laufenden Planungsstufe über die Priorität neu zu entscheiden. Das MBWSV hat nunmehr die Listen von 2011 für diese, zunächst zurückgestellten Maßnahmen, fortgeschrieben. Die Maßnahmenliste ist dem Bericht zur Regionalarbeit als Anlage beigefügt.

Aus dem Rhein-Kreis Neuss betroffen sind die L 381 Ausbau Korschenbroich, Volksbadstraße Korschenbroich sowie die B 477 Ortsumgehung Butzheim/Frixheim, die nunmehr nach neuem Sachstand vorrangig geplant werden sollen.

 

 

 

  1. Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1      Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss, Teilbereich Nord

 

Über die Erarbeitung des nördlichen Teilbereiches des Entwicklungsplans Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss wurde zuletzt in der Sitzung des Kreisausschusses vom 19.05.2015 berichtet.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse des Mitte April durchgeführten Workshops wurden durch das beauftragte Büro WGF Landschaft in enger Abstimmung mit der Verwaltung des Kreises und der beteiligten Kommunen Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich und Neuss Projektvorschläge zur Entwicklung des Kulturlandschaftsnetzwerkes ausgearbeitet.

 

Die 29 Projektvorschläge (Anlage) liegen in den Entwurfsfassungen vor und werden im weiteren Erarbeitungsprozess mit den beteiligen Kommunen und, soweit thematisch betroffen, mit Vertretern der Landwirtschaft weiter entwickelt.

 

In der weiteren Bearbeitung ist beabsichtigt aus dem südlichen, in 2013 erstellten Teilbereich, und dem Teilbereich Nord eine Gesamtfassung des „Entwicklungsplans Kulturlandschaft im Rhein - Kreis Neuss“ zu erstellen. Dieser Gesamtfassung soll als einheitliche Basis für die Analyse und Gliederung der Kulturlandschaft das Gutachten „Kulturlandschaftsnetzwerk im Rhein-Kreis Neuss“ von Prof. Dr. Gerd Schulte zu Grunde liegen. Somit wird eine aktuelle und wissenschaftlich begründete Grundlage verwendet, die auch im Prozess der Regionalplanfortschreibung Berücksichtigung findet.

 

Die Fertigstellung des Gesamtplanes „Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“ ist für Januar 2016 terminiert.

 

2.2        Regionaler Orientierungs- und Handlungsrahmen

 

Die Geschäftsstelle des Region Köln/Bonn e. V. hat zwischenzeitlich den Regionalen Orientierungs- und Handlungsrahmen (ROHR), der vom Vorstand am 15.06.2015 beschlossen wurde, an die Kommunen und Institutionen  der Region versandt. Der Regionale Orientierungs- und Handlungsrahmen dient als strategisches Grundlagenpapier für die künftige Ausrichtung der Region Köln/Bonn und wurde in digitaler Form auch in das Kreistagsinformationssystem Session eingestellt. Er steht somit den politischen Gremien des Rhein-Kreises Neuss ebenfalls zur Verfügung.

 

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Rhein-Wupper e. V.

 

Seine diesjährige zweitägige Sitzung führte der Vorstand des Abfallwirtschaftsvereins am 17./18.09.2015 in Mannheim und Karlsruhe durch. Die eigentliche Sitzung war dabei eingebettet in Informationsbesuche bei der MVV Umwelt GmbH, der Abfallbeseitigungsgesellschaft Mannheim und dem Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe. Dabei wurden interessante Informationen und Erfahrenwerte zur örtlichen Kreislaufwirtschaft und insbesondere zur dezentralen Energieerzeugung aus Abfall- und Biomasse, über das Stadtsauberkeitskonzept für Mannheim und Anschlussnutzungen von Deponien zur Energieerzeugung aus Licht und Wind übermittelt.

Intensiv beschäftigte sich der Vorstand mit der Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan NRW am 31.08.2015. Dabei verständigte man sich darauf, den Verlauf der durch die Anhörung angestoßenen politischen Diskussion zunächst abzuwarten und eine eventuelle erneute Positionierung in der Sache von der weiteren Verfahrensentwicklung abhängig zu machen.

Von der Bundesumweltministerin wurde für den Herbst 2015 ein Referentenentwurf für ein Wertstoffgesetz angekündigt. Hierzu wurde die Bildung eines Arbeitskreises beschlossen, der eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeiten, sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die Entsorgungsstrukturen der Region befassen und geeignete Vorschlägen zur Umsetzung in der Praxis entwickeln soll. Zu dieser Thematik passten auch die beim Besuch erhaltenen Informationen über eine bereits 1987 eingeführte „Rote Wertstofftonne“ in Karlsruhe. Darin werden anderenorts in gelben Erfassungssystemen gesammelte Leichtverpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen und Wertstoffe erfasst. Eine angemessene Kostenbeteiligung der Dualen Systeme konnte vom Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe nicht bestätigt werden.

 

 

 

  1. Sonstiges

 

4.1      Landesentwicklungsplan (LEP)

 

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich Änderungen des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Rhein-Kreis Neuss wurde mit Schreiben vom 08.10.2015 an diesem Verfahren beteiligt und hat nunmehr Gelegenheit bis zum 15.01.2016 zu den geänderten Teilen des LEP-Entwurfs eine Stellungnahme abzugeben. Eine entsprechende Stellungnahme wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet.