Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte
Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der
Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird,
Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss stellt darüber hinaus fest,
dass im Hinblick auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz ein bedarfsgerechtes
Angebot an Plätzen für Kinder < 3 Jahren derzeit nicht besteht und erst
spätestens am 1.8. 2013 erfüllt werden kann.
Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit
der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und die
erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich und den
Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und
umzusetzen. Vorrangig sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergartengruppen und
große altersgemischte Gruppen umgewandelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan
dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des
Landes im Sinne des § 21 Abs. 5 KiBiz.
Sachverhalt:
Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.
In der Anlage liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt Korschenbroich, die Gemeinde Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen 2009/2010 vor.