Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Rhein-Kreises Neuss als Träger der mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR“.
Sachverhalt:
Die
im Jahr 2002 gegründete öffentlich-rechtliche Partnerschaft „d-NRW“ fördert die
interkommunale und kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in
Nordrhein-Westfalen durch gezielten Einsatz von E-Government. Gesellschafter
der in der öffentlichen Hand befindlichen „d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG“ sind
u.a. das Land Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände Rheinland und
Westfalen-Lippe sowie ein Großteil der Kommunen. Die Konzeption der
öffentlichen-rechtlichen Partnerschaft verursacht aufgrund der Vielzahl von
Organisationseinheiten sowie Gremien einen erheblichen Steuerungs- und
Abstimmungsaufwand, dem durch eine Neuorganisation einer Anstalt des
öffentlichen Rechts entgegengewirkt werden soll.
Eine
ausführliche Organisationsuntersuchung ergab, dass sich andere Organisationsstrukturen,
wie z.B. eine Genossenschaft oder ein Zweckverband als nicht zielführend
erwiesen haben, so dass das Land Nordrhein-Westfalen zum 01. Januar 2017 eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
Neben
dem Land Nordrhein-Westfalen können Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände
des Landes Nordrhein-Westfalen als gemeinsame Träger der Anstalt beitreten.
Hierzu müsste der Rhein-Kreis Neuss ein Stammkapital in Hohe von 1.000 Euro
einbringen. Laufende Kosten sowie eine Gewährträgerhaftung bestehen nicht. Die
Anstalt finanziert sich allein aus den Erlösen der Auftragsverhältnisse.
Ziel
der Anstalt des öffentlichen Rechts ist es eine bereits bewährte Form der
Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Bereich E-Government abzusichern.
Der
Beitritt als Träger der Anstalt könnte für den Rhein-Kreis Neuss folgende
Vorteile bringen:
- vergaberechtsfreie Inhouse-Beauftragung
- Schaffung einer einheitlichen und dauerhaften
öffentlich-rechtlichen Struktur
- rechtssicherer Rahmen für die kommunal-staatliche Kooperation
- Abstimmung kommunaler und staatlicher Interessen im Bereich des
Einsatzes von Informationstechnik durch den IT-Kooperationsrat
- Bündelung und Bereitstellung von IT-Know-how
- Förderung und Vereinfachung von
IT-Kooperationen
- Sicherstellung des Betriebs gemeinschaftlicher IT-Systeme
Der
Beitritt ist zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von
Informationstechnik (E-Government) empfehlenswert, um öffentliche Dienste
langfristig und nachhaltig zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung
staatlicher Politik zu erleichtern.
Für
den Beitritt besteht ein gesetzlicher Anspruch. Ein Beitritt im Gründungsjahr
2017 kann bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes durch einseitige
Beitrittserklärung erfolgen, der jedoch erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
wirksam wird. Andernfalls besteht im Jahr 2017 ebenfalls die Möglichkeit des
Beitritts rückwirkend zum 01.01.2017.
Für
den Beitritt ist vorab ein entsprechender Kreistagsbeschluss einzuholen.
Anlagen:
- E-Mail „Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts ‚d-NRW AöR‘ “ der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
- Gesetzesentwurf der Landesregierung: Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts ‚d-NRW AöR‘ vom 22.06.2016