Betreff
Beitritt des Rhein-Kreises Neuss als Träger der mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR“
Vorlage
VI/1451/XVI/2016
Aktenzeichen
VI/1451/XVI/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt den Beitritt des Rhein-Kreises Neuss als Träger der mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR“.

 


Sachverhalt:

 

Die im Jahr 2002 gegründete öffentlich-rechtliche Partnerschaft „d-NRW“ fördert die interkommunale und kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen durch gezielten Einsatz von E-Government. Gesellschafter der in der öffentlichen Hand befindlichen „d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG“ sind u.a. das Land Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie ein Großteil der Kommunen. Die Konzeption der öffentlichen-rechtlichen Partnerschaft verursacht aufgrund der Vielzahl von Organisationseinheiten sowie Gremien einen erheblichen Steuerungs- und Abstimmungsaufwand, dem durch eine Neuorganisation einer Anstalt des öffentlichen Rechts entgegengewirkt werden soll.

 

Eine ausführliche Organisationsuntersuchung ergab, dass sich andere Organisationsstrukturen, wie z.B. eine Genossenschaft oder ein Zweckverband als nicht zielführend erwiesen haben, so dass das Land Nordrhein-Westfalen zum 01. Januar 2017 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.

 

Neben dem Land Nordrhein-Westfalen können Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen als gemeinsame Träger der Anstalt beitreten. Hierzu müsste der Rhein-Kreis Neuss ein Stammkapital in Hohe von 1.000 Euro einbringen. Laufende Kosten sowie eine Gewährträgerhaftung bestehen nicht. Die Anstalt finanziert sich allein aus den Erlösen der Auftragsverhältnisse.

 

Ziel der Anstalt des öffentlichen Rechts ist es eine bereits bewährte Form der Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Bereich E-Government abzusichern.

 

Der Beitritt als Träger der Anstalt könnte für den Rhein-Kreis Neuss folgende Vorteile bringen: 

  • vergaberechtsfreie Inhouse-Beauftragung
  • Schaffung einer einheitlichen und dauerhaften öffentlich-rechtlichen Struktur
  • rechtssicherer Rahmen für die kommunal-staatliche Kooperation
  • Abstimmung kommunaler und staatlicher Interessen im Bereich des Einsatzes von Informationstechnik durch den IT-Kooperationsrat
  • Bündelung und Bereitstellung von IT-Know-how
  • Förderung und Vereinfachung von IT-Kooperationen
  • Sicherstellung des Betriebs gemeinschaftlicher IT-Systeme

 

Der Beitritt ist zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von Informationstechnik (E-Government) empfehlenswert, um öffentliche Dienste langfristig und nachhaltig zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern.

 

Für den Beitritt besteht ein gesetzlicher Anspruch. Ein Beitritt im Gründungsjahr 2017 kann bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes durch einseitige Beitrittserklärung erfolgen, der jedoch erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam wird. Andernfalls besteht im Jahr 2017 ebenfalls die Möglichkeit des Beitritts rückwirkend zum 01.01.2017.

 

Für den Beitritt ist vorab ein entsprechender Kreistagsbeschluss einzuholen.

 

Anlagen:

-                    E-Mail „Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts ‚d-NRW AöR‘ “ der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

-                    Gesetzesentwurf der Landesregierung: Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts ‚d-NRW AöR‘ vom 22.06.2016